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Die Mittel umfasst einen GPS-Empfänger.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}]},"abstract_lang":["de"],"has_abstract":true,"claim":{"de":[{"text":"Fahrzeugkran mit Mitteln zum drahtlosen Empfang oder zur Ermittlung von den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten sowie mit Übertragungsmitteln, die mit diesen Mitteln in Verbindung stehen oder mit diesen verbindbar sind, wobei die Übertragungsmittel derart ausgeführt sind, dass sie die den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten von dem Kran drahtlos an einen Empfänger übertragen.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum drahtlosen Empfang oder zur Ermittlung von den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten einen GPS-Empfänger umfassen.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran einen Speicher aufweist, in dem die empfangenen oder ermittelten, den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten gespeichert sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran Prüfmittel aufweist, mittels derer die Verbindungsqualität oder die Existenz der Übertragungsstrecke zur drahtlosen Übertragung von Daten vom Kran an den Empfänger ermittelbar ist, und dass der Kran eine Steuereinheit aufweist, die derart ausgeführt ist, dass sie die Speicherung der den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten in dem Speicher veranlaßt, wenn die Verbindungsqualität einen Grenzwert unterschreitet oder wenn keine Verbindung besteht, und die Übertragung der gespeicherten Daten veranlaßt, wenn die Verbindungsqualität einen Grenzwert übersteigt oder wenn eine Verbindung besteht.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran mit Mitteln zum drahtlosen Übersenden eines Software-Updatesignals an eine Softwareverwaltungseinheit sowie zum drahtlosen Empfang eines Antwortsignals oder mit Mitteln zum drahtlosen Überprüfen einer Softwareverwaltungseinheit, mit Auswertemitteln zur Auswertung des Antwortsignals oder des Ergebnisses der Überprüfung sowie mit Empfangsmitteln zum drahtlosen Empfang von Software.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran des Weiteren Mittel zum selbständigen Laden und Installieren der durch die Empfangsmittel empfangenen Software aufweist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran derart ausgeführt ist, dass die drahtlose Übersendung eines Software-Updatesignals oder die drahtlose Überprüfung der Softwareverwaltungseinheit in vorgegebenen Zeitintervallen oder zu vorgegebenen Zeitpunkten erfolgt.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran Erfassungsmittel aufweist, mittels derer erfaßbar ist, wenn die Zeitintervalle oder die Zeitpunkte nicht eingehalten wurden.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran Mittel zur Beschränkung oder zur Einstellung des Kranbetriebes aufweist, die mit den Erfassungsmitteln in Verbindung stehen oder verbindbar sind und die derart ausgeführt sind, dass der Kranbetrieb eingeschränkt oder eingestellt wird, wenn seitens der Erfassungsmittel ermittelt wird, dass die Zeitintervalle oder die Zeitpunkte nicht eingehalten wurden.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran mit Übertragungsmitteln zur drahtlosen Übertragung von die Wartung und/oder eine Störung des Krans betreffenden Daten oder zur Bereitstellung dieser Daten zu deren drahtlosen Abruf sowie mit Mitteln zum drahtlosen Empfang von auf den drahtlos übertragenen Daten basierenden Diagnose- oder Servicedaten.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran mit Mitteln zur optischen Erfassung des Krans, von Teilen des Krans oder zur optischen Erfassung des Kranarbeitsbereiches sowie mit Übertragungsmitteln, mittels derer auf der optischen Erfassung basierende Daten drahtlos an eine vorgegebene Einheit übertragbar sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran mit Mitteln zur Erfassung und Speicherung von Kranbetriebsdaten sowie mit Übertragungsmitteln, mittels derer die erfassten und gespeicherten Kranbetriebsdaten drahtlos an eine vorgegebene Einheit übertragbar sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran mit Übertragungsmitteln zur drahtlosen Übertragung eines oder mehrerer Signale sowie mit Prüfmitteln, mittels derer prüfbar ist, ob durch die Übertragungsmittel das oder die Signale abgegeben wurden, wobei die Prüfmittel derart ausgeführt sind, dass der Kranbetrieb für den Fall eingeschränkt oder eingestellt wird, dass seitens der Prüfmittel festgestellt wird, dass das oder die Signale nicht oder nicht zu einem vorgegebenen Zeitpunkt oder nicht innerhalb oder nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitraums abgegeben wurden.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Fahrzeugkran nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der vorgegebene Zeitpunkt oder der Zeitraum oder dessen Ablauf und/oder die Zeitspanne zwischen dem vorgegebenen Zeitpunkt oder Zeitraum oder dessen Ablauf und der Einschränkung oder der Einstellung des Kranbetriebs einstellbar ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Verfahren zur Ortung eines Krans gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Grundlage der seitens des Krans übermittelten, den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten der Aufenthaltsort des Krans erfasst oder ermittelt wird.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran dessen Aufenthaltsort kennzeichnende Daten empfängt oder dass der Kran auf der Grundlage empfangener Daten eine Berechnung seines Aufenthaltsortes durchführt.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Verfahren zur Ausrüstung eines Fahrzeugkrans gemäß einem der Ansprüche 5 bis 9 mit Software, insbesondere mit einem Softwareupdate, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran ein Updatesignal an eine Softwareverwaltungseinheit sendet und von dieser ein Antwortsignal empfängt oder dass der Kran eine drahtlose Überprüfung einer Softwareverwaltungseinheit vornimmt und sodann in Abhängigkeit von dem Antwortsignal oder in Abhängigkeit von der Überprüfung drahtlos Software empfängt.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran die drahtlos empfange Software selbsttätig lädt und installiert.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Verfahren zur Vornahme einer Diagnose und/oder zum Bereitstellen von Serviceinformationen für einen Fahrzeugkran gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran drahtlos die Wartung und/oder eine Störung des Krans betreffende Daten an eine Diagnose- oder Serviceeinheit übersendet und/oder diese Daten zum drahtlosen Abruf durch eine Diagnose- oder Serviceeinheit bereitstellt und sodann in Abhängigkeit von den drahtlos übertragenen Daten ermittelte Diagnose- oder Servicedaten empfängt.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Diagnose- oder Servicedaten auf der Grundlage der von dem Kran abgesandten Daten in einer Zentrale ermittelt und an den Kran drahtlos übersandt werden.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Verfahren zum Betrieb eines Krans nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die seitens des Krans übersandten, auf der optischen Erfassung basierenden Daten oder die Kranbetriebsdaten für den Betrieb des Krans genutzt, weiterverarbeitet oder gespeichert werden.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Verfahren zum Betrieb eines Krans, insbesondere eines Krans nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Kran oder eine Ermittlungseinheit eine Überprüfung vornimmt, ob der Kran drahtlose Signale abgegeben hat oder ob der Kran drahtlose Signale zeitgerecht abgegeben hat.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Kranbetrieb eingeschränkt oder eingestellt wird, wenn seitens des Krans oder seitens der Ermittlungseinheit festgestellt wird, dass die drahtlosen Signale nicht oder nicht zeitgerecht abgegeben wurden.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}]},"claim_lang":["de"],"has_claim":true,"description":{"de":{"text":"Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fahrzeugkran. Bei modernen Kranen spielt die elektronische Steuerung in Form von Hard- und Software eine wesentliche Rolle und gewinnt immer mehr an Bedeutung für den effizienten Einsatz eines Krans. Die Betreiber eines Fahrzeugkrans erwarten sowohl, dass der Kran unter optimalen Einsatzbedingungen arbeiten kann, als auch die Möglichkeit, im Problemfall schnell und effizient Hilfe zur Seite gestellt zu bekommen, um eine etwaige Ausfallzeit des Krans auf ein Minimum zu reduzieren. Aus dem Stand der Technik ist es bereits bekannt, Fahrzeugkrane mit einer Funkverbindung, beispielsweise mit einer GSM-Schnittstelle, auszurüsten, mit der Daten übertragen, Faxe versandt oder auch Telefonate geführt werden können. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fahrzeugkran dahingehend weiterzubilden, dass die Mittel zur drahtlosen Datenübertragung genutzt werden, um einen Fahrzeugkran besonders vorteilhaft einsetzen zu können. Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der Fahrzeugkran mit Mitteln zum drahtlosen Empfang von den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten oder mit Mitteln zur Ermittlung von diesen Daten sowie mit Übertragungsmitteln ausgerüstet, die mit diesen Mitteln in Verbindung stehen oder mit diesen verbindbar sind, wobei die Übertragungsmittel derart ausgeführt sind, dass sie die den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten von dem Kran an einen Empfänger drahtlos übertragen. Der Begriff der \"den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten\" ist weit auszulegen und umfasst jede Art von Daten, die als solche den Aufenthaltsort des Krans repräsentieren, wie beispielsweise Koordinaten, sowie auch Daten, die den Aufenthaltsort des Krans mittelbar repräsentieren, wie beispielsweise die von Satelliten empfangenen GPS-Signale, auf deren Grundlage eine Bestimmung des Aufenthaltsortes des Krans vorgenommen wird. Aufgrund der Tatsache, dass der Kran gemäß diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung seinen Aufenthaltsort repräsentierende Daten drahtlos an eine Einheit, beispielsweise an eine vom Kran räumlich entfernte Zentrale übersendet, kann der Kran jederzeit geortet werden. Dies kann zur Überwachung der Kranbewegungen sowie als effizienter Diebstahlschutz genutzt werden. Die Mittel, mittels derer feststellbar ist, an welchem Ort sich der Kran befindet, können z.B. durch einen GPS-Empfänger gebildet werden. Selbstverständlich sind auch andere Verfahren zur Ermittlung des Aufenthaltsortes denkbar. Möglich ist es beispielsweise, dass der Kran Kennungen einer oder mehrerer Funkzellen eines Mobilfunknetzes an eine Empfangseinheit, beispielsweise an eine Zentrale übersendet, auf deren Grundlage sodann feststellbar ist, in welchem Bereich sich der Kran aktuell befindet. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Kran einen Speicher aufweist, in dem die den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten speicherbar bzw. gespeichert sind. Besteht für einen Zeitraum nicht die Möglichkeit der drahtlosen Übertragung von Daten, etwa weil keine Netzabdeckung eines Mobilfunknetzes besteht, können die den Aufenthaltsort des Krans betreffenden Daten, die bei bestehender Verbindung drahtlos übersandt worden wären, im Kran in einem Speicher zumindest solange zwischengespeichert werden, bis wieder die Möglichkeit der drahtlosen Kommunikation besteht. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist somit vorgesehen, dass der Kran Mittel zur Bestimmung der Verbindungsqualität bzw. zur Existenz der Übertragungsstrekke zur drahtlosen Übertragung von Daten aufweist, sowie eine Steuereinheit, die derart ausgeführt ist, dass sie die Speicherung der den Aufenthaltsort des Krans kennzeichnenden Daten in dem Speicher veranlasst, wenn die Verbindungsqualität einen Grenzwert unterschreitet oder wenn überhaupt keine Verbindung besteht, und die Übertragung der gespeicherten Daten veranlasst, wenn die Verbindungsqualität einen Grenzwert übersteigt bzw. wieder vorhanden ist. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass die Aufenthaltsdaten des Krans vollständig auch dann vorliegen, wenn sich zwischenzeitlich nicht die Möglichkeit der drahtlosen Datenübertragung ergeben hatte. Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren einen Fahrzeugkran mit Mitteln zum drahtlosen Übersenden eines Software-Updatesignals an eine Softwareverwaltungseinheit sowie zum drahtlosen Empfang eines Antwortsignals oder mit Mitteln zur drahtlosen Überprüfen einer Softwareverwaltungseinheit, mit Auswertemitteln zur Auswertung des Antwortsignals oder des Ergebnisses der Überprüfung sowie mit Empfangsmitteln zum drahtlosen Empfang von Software. Wie bereits oben ausgeführt, nimmt die Software einen hohen Stellenwert im Rahmen des effizienten Kranbetriebes ein. In dieser Ausgestaltung der Erfindung steht im Kran stets die aktuelle und somit optimale Software zur Verfügung. Dazu ist vorgesehen, dass der Kran einer Softwareverwaltungseinheit, beispielsweise einem zentralen Server ein Abfragesignal sendet und dass die Softwareverwaltungseinheit sodann ein Antwortsignal an den Kran sendet, aus dem hervorgeht, dass neue Software vorliegt, die heruntergeladen werden kann. Das Abfragesignal kann beispielsweise den Kran kennzeichnende Daten oder auch die aktuelle auf dem Kran befindliche Software kennzeichnende Daten umfassen, damit seitens der Softwareverwaltungseinheit eine Prüfung durchgeführt werden kann, welche Software für den betreffenden Kran geeignet ist bzw. ob der Kran mit der aktuellen Software ausgerüstet ist oder ob ein Update erforderlich ist. Auch ist es denkbar, dass sich der Kran in die Softwareverwaltungseinheit einloggt oder dort eine Überprüfung vornimmt, ob ein Softwareupdate erforderlich ist. Ist ein Update erforderlich, wird von der Softwareverwaltungseinheit oder von einer anderen geeigneten Stelle die Software drahtlos an den Kran übertragen. Denkbar ist es, dass der Kran des Weiteren Mittel zum selbstständigen Laden und Installieren der durch die Empfangsmittel empfangenen Software aufweist. Einer Mithilfe des Betreibers des Krans bedarf es in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung nicht. Vielmehr nimmt der Kran die Softwareaktualisierung vorzugsweise selbständig vor. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Kran derart ausgeführt ist, dass die drahtlose Übersendung eines Softwareupdatesignals oder die drahtlose Überprüfung in vorgegebenen Zeitintervallen bzw. zu vorgegebenen Zeitpunkten erfolgt. Im Kran kann somit beispielsweise ein Zeitintervall vorgesehen werden. Aufgrund dieses Intervalls meldet sich der Kran automatisch an einer definierten Stelle und prüft auf neue bzw. verfügbare Software. Dabei ist es möglich, dass der Kran Erfassungsmittel aufweist, mittels derer erfaßbar ist, wenn die Zeitintervalle oder die Zeitpunkte nicht eingehalten wurden. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Kran Mittel zur Beschränkung oder zur Einstellung des Kranbetriebes aufweist, die mit den Erfassungsmitteln in Verbindung stehen oder verbindbar sind und die derart ausgeführt sind, dass der Kranbetrieb eingestellt oder eingeschränkt wird, wenn seitens der Erfassungsmittel festgestellt wird, dass die Zeitintervalle oder die Zeitpunkte nicht eingehalten wurden. Meldet sich der Kran nicht zur Softinrareaktualisierung kann beispielsweise davon ausgegangen werden, dass eine nicht ordnungsgemäße Benutzung des Krans vorliegt, was dazu führen kann, dass der Kran nur noch eingeschränkt betrieben werden kann oder stillgesetzt wird. Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren einen Fahrzeugkran mit Übertragungsmitteln zur drahtlosen Übertragung oder zur Bereitstellung von die Wartung und/oder eine Störung des Krans betreffenden Daten zu deren drahtlosen Abruf sowie mit Mitteln zum drahtlosen Empfang von auf den drahtlos übertragenen Daten basierenden Diagnose- oder Servicedaten. Denkbar ist beispielsweise, dass für den Fall, dass der Kran eine Störung aufweist, eine drahtlose Verbindung zu einem Servicestützpunkt hergestellt wird. Dort können ein oder mehrere Diagnoseabläufe von fachkundigem Personal gestartet werden, dabei Fehler erkannt werden und gegebenenfalls zusammen mit dem Kunden vor Ort die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden. Diese Ausgestaltung der Erfindung bezieht sich nicht nur auf den Fall einer Kranstörung, sondern auch auf den Fall des Service. Denkbar ist beispielsweise, dass Kranbetriebsdaten seitens des Krans bereitgestellt oder übertragen werden und dass auf der Grundlage dieser Daten in einer Servicestelle Serviceintervalle bestimmt und an den Kran gesandt werden. Somit wird die Verfügbarkeit des Krans für den Kunden gesteigert und Folgekosten eines längeren Kransausfalls werden vermieden. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Fahrzeugkran mit Mitteln zur optischen Erfassung des Krans, von Teilen des Krans oder zur optischen Erfassung des Kranarbeitsbereiches sowie mit Übertragungsmitteln ausgerüstet ist, mittels derer auf der optischen Erfassung basierende Daten drahtlos an eine vorgegebene Einheit übertragbar sind. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, eine Lifebeobachtung der Arbeiten in einer vom Kran räumlich entfernten Zentrale durchzuführen und ggf. von dort aus einzugreifen. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Kran im Sinne einer \"Blackbox\" ausführte Mittel zur Erfassung und Speicherung von Kranbetriebsdaten aufweist sowie Übertragungsmittel mittels derer die gespeicherten Kranbetriebsdaten (Loggerdaten) drahtlos an eine vorgegebene Stelle übertragbar sind. Auf diese Weise können beispielsweise über Funk Loggerdaten an eine zentrale Einheit übertragen werden. Diese Daten können beispielsweise für Analyse oder Servicezwecke genutzt werden oder in der zentralen Einheit für eine etwaige spätere Verwendung gespeichert werden. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Fahrzeugkran mit Übertragungsmitteln zur drahtlosen Übertragung eines oder mehrerer Signale sowie mit Prüfmitteln ausgerüstet ist, mittels derer prüfbar ist, ob durch die Übertragungsmittel das oder die Signale abgegeben wurden, wobei die Prüfmittel derart ausgeführt sind, dass der Kranbetrieb für den Fall eingeschränkt oder eingestellt wird, dass seitens der Prüfmittel festgestellt wird, dass das oder die Signale nicht oder nicht zu einem vorgegebenen Zeitpunkt abgegeben wurden. Auf dieser Grundlage kann beispielsweise entschieden werden, den Kran stillzulegen oder den Kranbetrieb zu beschränken, wenn über eine längere Zeitspanne oder zu vorgegebenen Zeitpunkten kein Signal vom Kran abgegeben bzw. von einer zentralen Stelle empfangen wurde. Denkbar ist, dass dem vorgegebenen Zeitpunkt bzw. dem Ablauf der Zeitspanne und/oder dem Abschalten des Krans oder der Beschränkung des Kranbetriebs eine Vorwarnung / Vorabinformation vorausgehen kann. Somit ist es möglich, dass zwischen dem vorgegebenen Zeitpunkt bzw. dem Ablauf der Zeitspanne und der Einschränkung des Kranbetriebs oder dem Abschalten des Krans oder ähnlicher Maßnahmen eine Vorwarnung / Vorabinformation abgegeben wird und/oder eine bestimmte Zeitspanne verstreicht, sofern der Kran das genannte Signal nicht bzw. nicht fristgerecht abgegeben hat. Der Zeitpunkt, zu dem eine Einschränkung des Kranbetriebes vorgenommen wird oder der Kran abgeschaltet wird, kann somit der letzte Zeitpunkt in einem Zeitraum mit verschiedenen Eskalationsstufen darstellen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der genannte vorgegebene Zeitpunkt bzw. der Ablauf des Zeitintervalls und/oder die Zeitspanne zwischen dem vorgegebenen Zeitpunkt oder dem Ablauf des Zeitintervalls und der Einschränkung oder der Einstellung des Kranbetriebs oder sonstiger Maßnahmen einstellbar ist. Möglich ist es beispielsweise, dass der Kran in bestimmten, variablen Zeitintervallen oder zu bestimmten, variablen Zeitpunkten die genannten Signale abzugeben hat. Denkbar ist, dass dieser Wert bzw. diese Werte beispielsweise vom Hersteller oder vom Betreiber des Krans einstellbar, d.h. variierbar ist/sind. So kann beispielsweise der Zeitraum bis zum Abschalten des Krans in manchen Fällen kürzer gestaltet werden. Wird der Kran in einer Gegend mit bekannt höherer Diebstahlhäufigkeit betrieben, kann dies für den Betreiber des Krans von Vorteil sein. Auf diese Weise ist es möglich, die Prüfintervalle oder Prüfzeitpunkte und/oder die Zeitspanne zu variieren, die zwischen einer negativen Prüfung und der Einstellung oder Beschränkung des Kranbetriebes liegt. Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zur Ortung eines Krans gemäß eines der Ansprüche 1 bis 4, das dadurch gekennzeichnet ist, dass auf der Grundlage der seitens des Krans übermittelten Daten der Aufenthaltsort des Krans erfasst oder bestimmt wird. Dabei kann vorgesehen sein, dass der Kran selbst eine Ermittlung seines Aufenthaltsortes vornimmt und diese Daten drahtlos übermittelt, oder dass der Kran Daten drahtlos übermittelt, auf deren Grundlage die Ermittlung des Aufenthaltsortes vorgenommen wird. Denkbar ist beispielsweise, dass der Kran über eine GPS-Antenne verfügt, mittels derer GPS-Signale empfangen werden und dass der Kran auf der Grundlage der empfangenen Daten eine Ortsbestimmung vornimmt, die sodann drahtlos an einen Empfänger übersandt wird. Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Ausstatten eines Fahrzeugkrans gemäß einem der Ansprüche 5 bis 9 mit Software, insbesondere mit einem Softwareupdate, wobei der Kran ein Updatesignal an eine Softwareverwaltungseinheit sendet und von dieser ein Antwortsignal empfängt oder wobei der Kran eine drahtlose Überprüfung einer Softwareverwaltungseinheit vornimmt und sodann in Abhängigkeit von dem Antwortsignal oder in Abhängigkeit von der Überprüfung drahtlos Software empfängt. Wird festgestellt, dass ein Softwareupdate nicht erforderlich ist, kann ein Herunterladen eines Softwareupdates selbstverständlich unterbleiben. Wird jedoch festgestellt, dass der Kran noch nicht mit der neuesten Softwarefassung ausgerüstet ist, wird diese drahtlos an den Kran übermittelt. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Kran sodann die drahtlos empfangene Software selbständig lädt und installiert. Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zur Vornahme einer Diagnose und/oder zum Bereitstellen von Serviceinformationen für einen Fahrzeugkran gemäß Anspruch 10, wobei der Kran drahtlos die Wartung und/oder eine Störung des Krans betreffende Daten an eine Diagnose- oder Serviceeinheit übersendet und/oder diese Daten zum drahtlosen Abruf durch eine Diagnose- oder Serviceeinheit bereitstellt und sodann in Abhängigkeit von den drahtlos übertragenen Daten ermittelte Diagnose- oder Servicedaten empfängt. Die Diagnose- oder Servicedaten können auf der Grundlage der von dem Kran abgesandten Daten in einer Zentrale ermittelt und sodann an den Kran drahtlos übersandt werden. Denkbar ist es beispielsweise, dass vom Kran empfangene, eine Störung kennzeichnende Daten von dem Kran drahtlos an eine Zentrale geschickt und dort zum Zwecke der Ermittlung einer Diagnose ausgewertet werden. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Betrieb eines Krans nach Anspruch 11 oder 12, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die seitens des Krans übersandten auf der optischen Erfassung basierenden Daten oder die Kranbetriebsdaten für den Betrieb des Krans genutzt, weiterverarbeitet oder gespeichert werden. Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Betrieb eines Krans, insbesondere eines Krans nach Anspruch 13, das dadurch gekennzeichnet ist, dass der Kran oder eine zentrale, d.h. nicht am Kran befindliche Ermittlungseinheit eine Überprüfung vornimmt, ob der Kran überhaupt drahtlose Signale abgegeben hat oder ob der Kran drahtlose Signale zeitgerecht abgegeben hat. Ist dies nicht der Fall, kann vorgesehen sein, dass ein Beeinflussen des Kranbetriebes, beispielsweise das Stillegen des Krans erfolgt, weil ggf. davon auszugehen ist, dass eine missbräuchliche Krannutzung vorliegt. Wie oben ausgeführt, kann vorgesehen sein, dass die Zeitdauer, bis der Kranbetrieb eingeschränkt oder eingestellt wird, variabel und durch den Nutzer oder Hersteller veränderbar ist. Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand mehrerer im Folgenden dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Der Kran gemäß den vorliegenden Ausführungsbeispielen verfügt über Mittel zum Aufbau einer GSM-Verbindung. Statt einer drahtlosen Anbindung per GSM sind selbstverständlich auch andere Mittel denkbar, mittels derer eine drahtlose Kommunikation möglich ist, wie beispielsweise der Einsatz eines W-LAN. Der Kran verfügt über Mittel mittels derer verschlüsselte oder unverschlüsselte Daten drahtlos empfangen und abgesendet werden können. In einem Ausführungsbeispiel verfügt der Kran über ein GPS-Modul, mittels dessen aufgrund der von Satelliten empfangenen Daten feststellbar ist, an welcher Position sich der Kran befindet. Diese Positionsdaten werden permanent oder in bestimmten Zeitabständen von dem Kran an eine zentrale Stelle, beispielsweise an eine Betriebsüberwachung übersandt, mittels derer die Bewegungen eines oder mehrerer Krane beobachtet wird. Auf diese Weise ist stets bekannt, an welcher Stelle sich der Kran befindet. Dies kann als effizienter Diebstahlschutz genutzt werden. In einer Ausgestaltung der Erfindung kann in dem Kran ein Zeitintervall vorgesehen sein. Ist dieses Zeitintervall abgelaufen, meldet sich der Kran automatisch an einer definierten Stelle und prüft auf neue verfügbare, d. h. die richtige Software. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass der Kran ein Abfragesignal an eine zentrale Softwareverwaltungseinheit schickt und ein Antwortsignal auswertet oder dass der Kran sich in eine Softwareverwaltungseinheit einloggt oder dort auf das Vorliegen neuer Software prüft. Für den Fall, dass zu ladende Software aufgefunden wird, wird diese durch den Kran selbständig geladen und installiert, ohne dass der Kranbetreiber dabei eingreifen müsste. Somit hat der Kunde stets alle neuen Möglichkeiten der Software zur Verfügung und braucht sich um ein Update nicht selbst zu kümmern. Auch hier kann vorgesehen sein, dass davon auszugehen ist, dass eine illegale Benutzung vorliegt, wenn der Kran sich zum Zwecke der Softwareaktualisierung nicht meldet. In diesem Fall kann in dem Kran ein geeignetes Verfahren gestartet werden, was bis zum Stillsetzen des Krans führen kann. Natürlich kann in diesem Fall der Kran ebenso für den Kunden anschließend wieder frei geschaltet werden. In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass für den Fall, dass der Fahrzeugkran eine Störungsmeldung abgibt, der Kran eine Verbindung zu einem Servicestützpunkt herstellen kann. Seitens des fachkundigen Servicepersonals können sodann alle einschlägigen Diagnoseabläufe bzw. Algorithmen gestartet werden. Dabei kann die Störung identifiziert und eine Problemlösung ermittelt werden. Sodann kann drahtlos oder ggf. mit dem Betreiber zusammen die Arbeitsfähigkeit des Krans wieder hergestellt werden. Zumindest kann dafür gesorgt werden, dass schnellstmöglich eine Behebung bzw. eine Ersatzteilbereitstellung erfolgt. Auf diese Weise wird die Verfügbarkeit des Krans für den Kunden gesteigert und Folgekosten eines Kranausfalls werden vermieden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass erforderliche Wartungsarbeiten schon frühzeitig erkannt und vorbereitet werden können. Auch eine außerplanmäßig notwendige vorbeugende Wartung kann beispielsweise auf der Grundlage von kranseitig übermittelten Daten erkannt und vorbereitet werden. Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die drahtlose Verbindung vom bzw. zum Kran derart ausgestaltet ist, dass Arbeiten des Krans in räumlicher Entfernung zum Kran, beispielsweise in einer Zentrale oder Überwachungsstation live verfolgt werden können und dass gegebenenfalls sogar eingegriffen werden kann. Denkbar ist es beispielsweise, dass Sonderlastfälle beobachtet und ggf. freigegeben werden können. Durch die Möglichkeit der drahtlosen Übermittlung dieser Daten kann somit von einer Überwachungsstation ausgehend auf den Kranbetrieb Einfluss genommen werden. Da über Funk auch eine Datenübertragung möglich ist, können auch Logger-Daten übertragen werden. 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