{"search_session":{},"preferences":{"l":"en","queryLanguage":"en"},"patentId":"048-609-595-882-85X","frontPageModel":{"patentViewModel":{"ref":{"entityRefType":"PATENT","entityRefId":"048-609-595-882-85X"},"entityMetadata":{"linkedIds":{"empty":true},"tags":[],"collections":[],"notes":[],"inventorships":[],"privateCollections":[],"publicCollections":[],"privateNotes":[],"landscapeCollections":[],"landscapeNotes":[]},"document":{"record_lens_id":"048-609-595-882-85X","lens_id":["048-609-595-882-85X","003-971-497-705-154"],"doc_key":"EP_1944089_A2_20080716","created":"2016-01-13T10:15:30.193","docdb_id":857,"lens_internal":{"earliest_lens_id_created_time":"2016-01-13T10:15:30.193","last_modified":"2024-03-10T07:55:25.525","legacy_pub_key":"EP_1944089_A2","has_doc_lang":true,"has_biblio_lang":true,"has_all_title_lang":true,"has_all_abstract_lang":true,"has_all_claims_lang":true,"has_description_lang":true},"jurisdiction":"EP","doc_number":"1944089","kind":"A2","date_published":"2008-07-16","year_published":2008,"ids":["EP_1944089_A2","048-609-595-882-85X","003-971-497-705-154","EP_1944089_A2_20080716","EP","1944089","A2","EP1944089A2","EP1944089","1944089A2"],"lang":"de","publication_type":"PATENT_APPLICATION","application_reference":{"jurisdiction":"EP","doc_number":"08000706","kind":"A","date":"2008-01-15"},"priority_claim":[{"jurisdiction":"DE","doc_number":"102007002894","kind":"A","date":"2007-01-15"}],"priority_claim.source":"DOCDB","earliest_priority_claim_date":"2007-01-15","title":{"de":[{"text":"Brausekopf 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Das Gehäuse (210) ist als ein Hohlkörper ausgebildet, der über sich zwischen dem Boden (212) und einem Deckel (211) erstreckende Trennwände (214, 215) in mehrere Kammern (201, 202, 203) geteilt ist, von denen jeweils wenigstens eine einer Funktionszone zugeordnet ist. Das Gehäuse (210) weist außerdem wenigstens eine Zulauföffnung (221, 222, 223) je Kammer (201, 202, 203) auf. Das Zulaufelement (250) weist wenigstens eine Auslassöffnung (253) auf, die mit wenigstens einer Zulauföffnung (221, 222, 223) des Brausekopfes in Deckung zu bringen ist. Alternativ zu einem Zulaufelement auf dem Brausekopf kann das Zulaufelement auch an einem Trägerelement angeordnet sein, an dem der Brausekopf drehbar gelagert ist.\n","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}]},"abstract_lang":["de"],"has_abstract":true,"claim":{"de":[{"text":"Brausekopf (200, 300) mit mehreren Funktionszonen, mit einem Gehäuse (210, 310), dessen Boden (212, 312) in jeder Funktionszone mit einer Vielzahl von Düsenöffnungen (213, 313) versehen ist, wobei der Wasserzulauf in die Funktionszonen über wenigstens ein Zulaufelement (250, 350, 350') manuell wählbar ist, \n dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (21.0, 310) als ein Hohlkörper ausgebildet ist, der über sich zwischen dem Boden (212, 312) und einem Deckel (211, 311) erstreckende Trennwände (214, 215; 314, 315) in mehrere Kammern (201, 202, 203; 301, 302, 303) geteilt ist, von denen jeweils wenigstens eine einer Funktionszone zugeordnet ist, \nund dass das Gehäuse (210; 310) wenigstens eine Zulauföffnung (221, 222, 223; 321, 322, 323) je Kammer (201, 202, 203; 301, 302, 303) aufweist, und dass das Zulaufelement (250; 350, 350') wenigstens eine Auslassöffnung (253; 351) aufweist, die mit wenigstens einer Zulauföffnung (221, 222, 223; 321, 322, 323) des Brausekopfes in Deckung zu bringen ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (300) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zulaufelement (350') verschiebbar angeordnet ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (200) nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass das Zulaufelement (250) drehbar oberhalb des Deckels (211) angeordnet ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zulauföffnungen in einem Zentrumsbereich des Brausekopfes angeordnet sind und das Zulaufelement im Zentrum des Brausekopfes drehbar gelagert ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (100; 400) mit mehreren Funktionszonen, dessen Boden (122) in jeder Funktionszone mit einer Vielzahl von Düsenöffnungen (113) versehen ist, wobei der Wasserzulauf in die Funktionszonen über wenigstens ein Zulaufelement (150; 483) manuell wählbar ist, \n dadurch gekennzeichnet, dass der Brausekopf (100; 400) als ein Hohlkörper ausgebildet ist, der über sich zwischen Boden (212) und Decke (211) erstreckende Trennwände (114, 115) in mehrere Kammern (101, 102, 103; 401, 402, 403) geteilt ist, von denen jeweils wenigstens eine einer der Funktionszonen zugeordnet ist, und dessen Gehäuse (110; 410) wenigstens eine Zulauföffnung (121, 122, 123; 421, 422, 423) je Kammer (101, 102, 103; 401, 402, 403) aufweist, und \ndass das Zulaufelement (150; 483) wenigstens eine Auslassöffnung (151) aufweist, die mit wenigstens einer Zulauföffnung (121, 122, 123; 421, 422, 423) des Brausekopfes (100; 400) in Deckung zu bringen ist, wobei das Zulaufelement (150; 483) an einem Trägerelement (185; 485) angeordnet ist, an dem der Brausekopf (100; 400) drehbar gelagert ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (400) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zulauföffnungen (421; 422, 423) und das Zulaufelement (483) am Außenumfang des Gehäuses (410) angeordnet sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (100; 200; 300) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens einer Kammer (101, 102, 103; 201, 202, 203; 301, 302, 303) die Zulauföffnung (121, 122, 123; 221, 222, 223; 321, 322, 323) im Deckel (111; 211; 311) oberhalb der jeweiligen Kammer (101, 102, 103; 201, 202, 203; 301, 302, 303) eingebracht ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (100; 200; 300) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zulauföffnungen (121, 122, 123; 221, 222, 223; 321, 322, 323) in einer Oberseite des Deckels (111; 211; 311) angeordnet sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (300; 400) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kammer (301, 302, 303; 401, 402, 403) über einen Verbindungskanal (352, 353, 354; 452, 453) mit der Zulauföffnung (321, 322, 323; 422, 423) verbunden ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (400) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Verbindungskanal (452, 453) innerhalb des Gehäuses (410) des Brausekopfes (400) ausgebildet ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (300) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungskanal (352, 353, 354) oberhalb des Deckels (311) angeordnet ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (400) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kammer (401, 402) von einem Verbindungskanal (452, 453) gekreuzt ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Verbindungskanal am Deckel oder an den Boden angeformt ist, wobei die Höhe des Verbindungskanals kleiner als die Querschnittshöhe zwischen Boden und Deckel ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (100; 200; 300; 400) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (110; 210; 310; 410) und die Kammern (101, 102,103; 201, 202, 203; 301, 302, 303; 401, 402, 403) rund sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass das Gehäuse und die Kammern rechteckig sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (200) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (210) zweiteilig ausgebildet ist, wobei der Boden (212) mit einer Außenwand (216) und den Trennwänden (214, 115) ein Unterteil und der Deckel (211) ein Oberteil bildet.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (200) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberkanten der Trennwände (214, 115) und/oder der Außenwand (216) in Aufnahmenuten (218) an der Unterseite des Deckels (211) eingreifen.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (200; 400) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Auslassöffnung (251) des Zulaufelements (250; 483) ein Dichtringelement (252; 484) axial verschiebbar angeordnet ist, das mittels eines Federelements (253) auf die Außenseite des Gehäuses (210; 410) gedrückt wird.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens eine Düsenöffnung (113) im Boden (112) ein Düsenelement (171, 172) eingesetzt ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Brausekopf nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Düsenelemente (171, 172) über ein elastomeres Mattenelement (170, 170') verbunden sind oder an ein elastomeres Mattenelement (170, 170') angeformt sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Handbrause (180; 380; 480) mit einem Stiel (181; 381; 481) und einem damit verbundenen Brausekopf (100; 300; 400) nach einem der Ansprüche 1 bis 20.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Handbrause (100; 400) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Wasserzuführungsleitung (182; 482) durch den Stielbereich (181; 481) bis zum Zulaufelement (150; 483) des Brausekopfes (100; 400) führt.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Handbrause (100; 400) nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement durch eine den Brausekopf (100; 400) überdeckende Abdeckhaube (185; 485) gebildet sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Handbrause (100; 400) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (181; 481) und die Abdeckhaube (185; 485) einteilig ausgebildet sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}]},"claim_lang":["de"],"has_claim":true,"description":{"de":{"text":"Die Erfindung betrifft einen Brausekopf mit mehreren Funktionszonen, mit einem Gehäuse, dessen Boden in jeder Funktionszone mit einer Vielzahl von Düsenöffnungen versehen ist, wobei der Wasserzulauf in die Funktionszonen über wenigstens ein Zulaufelement manuell wählbar ist. Aus der DE 10 2005 002 424 A1 ist ein solcher Brausekopf an einer Handbrause bekannt. Zwar kann der Benutzer damit verschiedene Arten von Brausestrahlen einstellen. Der Aufbau ist allerdings sehr komplex, da zwischen einer oberen Ebene, in der die zentrale Wasserzuleitung erfolgt, und einer unteren Ebene, in die Düsenöffnungen eingebracht sind, noch eine Zwischenverteilerebene vorgesehen ist, so dass eine relativ große Bauhöhe erforderlich ist. Die zentrale Wassereinspeisung zieht darüber hinaus komplexe Querschnittsformen der Funktionszonen nach sich. Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Brausekopf so zu verbessern, dass eine einfachere und kompaktere Bauform ermöglicht wird. Diese Aufgabe wird gemäß einer ersten Ausführungsform nach Anspruch 1 bei einem Brausekopf der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass das Gehäuse als Hohlkörper ausgebildet ist, der über sich zwischen dem Boden und einem Deckel erstreckende Trennwände in mehrere Kammern geteilt ist, von denen jeweils wenigstens eine einer Kammer zugeordnet ist, und dessen Deckel wenigstens eine Zulauföffnung je Kammer aufweist, und dass das Zulaufelement wenigstens eine Auslassöffnung aufweist, die mit wenigstens einer Zulauföffnung des Brausekopfes in Deckung zu bringen ist. Die direkte Einspeisung des Wassers in eine oder mehrere Kammern durch Zulauföffnungen im Deckel und/oder seitlich am Außenrand ermöglicht wegen des Fortfalls einer Zwischenverteilerebene eine besonders flache Bauform, die darüber hinaus auch noch leicht herstellbar sind. Eine zweite Lösung wird durch einen Brauskopf mit den Merkmalen des Anspruchs 5 angegeben. Bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung ist im Vergleich zur ersten unterschiedlich, dass das Zulaufelement fest an einem Trägerelement angeordnet ist, und der Brausekopf drehbar daran gelagert ist. Die Betätigung erfolgt somit über ein Greifen des Brausekopfes am Außenrand und Verdrehen gegenüber einem feststehenden Zulaufelement. Auch können Träger- und Zulaufelemente, welche seitlich und/oder von oben am drehbaren Brausekopf angreifen, aus ästhetischen Gründen vollständig unter einer Verkleidung verdeckt angeordnet werden. Lediglich der Bodenbereich und ein Außenring des Brausekopfes müssen aus einer solchen Verkleidung herausragen. Wird der Brausekopf beispielsweise durch einen Stiel ergänzt, um eine vollständige Handbrause auszubilden, so können Stiel, Trägerelement und Zulaufelement in einem Stück in Form einer den Brausekopf überdeckenden Abdeckhaube gebildet werden. Bei der zweiten Ausführungsform sind Zulauföffnungen und Zulaufelement bevorzugt am Außenumfang des Brausekopfes angeordnet, so dass sich ein radialer Fließweg vom Stiel bis in die jeweilige Kammer ergibt. Das Zulaufelement kann grundsätzlich verschiebbar oder drehbar sein. Gemeinsam ist allen möglichen Ausführungsformen der Erfindung, dass mit dem Verschieben oder Verdrehen eine flüssigkeitsleitende Verbindung zwischen eine Wassereinspeisung am Brausekopf, die beispielsweise über einen Schlauch erfolgt, mit wenigstens einer der Kammern herstellbar ist. Es können auch durch ein gemeinsames Zulaufelement mehrere Kammern zugleich angesteuert werden. Ebenso kann an jedem Wasserstrang ein separates Element vorgesehen sein, das zwar im Sinne der vorliegenden Erfindung auch als Zulaufelement bezeichnet wird, das jedoch eher eine einfache Absperrfunktion erfüllt. Vorzugsweise ist in wenigstens einer Kammer die Zulauföffnung im Deckel direkt oberhalb der jeweiligen Kammer eingebracht. Eine solche Zulauföffnung ist besonders leicht zugänglich. Die Zulauföffnungen brauchen nur auf einer gemeinsamen Kreislinie - beim drehbaren Verteiler - oder auf einer Linie - beim verschiebbaren Verteiler - angeordnet werden, um mit einem gemeinsamen Zulaufelement oben auf dem Gehäuse alle Kammern anzusteuern. Um die Zulauföffnungen unabhängig vom Verlauf der Kammern anordnen zu können, ist es vorteilhaft, wenigstens eine der Kammern über einen Verbindungskanal mit der Zulauföffnung zu verbinden oder von der Zulauföffnung ausgehende Verbindungskanäle zu einem Zulaufelement vorzusehen. Ein solcher Verbindungskanal kann innerhalb des hohlen Gehäuses des Brausekopfes ausgebildet werden. Dabei kann er auch wenigstens eine Kammer kreuzen. Vorzugsweise ist der Verbindungskanal am Deckel oder am Boden angeformt, wobei die Höhe des Verbindungskanals kleiner als die Querschnittshöhe zwischen Boden und Deckel ist. Damit sperrt der Verbindungskanal die gekreuzte Kammer nicht vollständig ab, so dass unterhalb des Verbindungskanals noch Düsenöffnungen im Boden der Kammer angeordnet sein können. Der Verbindungskanal kann auch oberhalb des Deckels an der Außenseite angeordnet sein. Ein drehbares Zulaufelement sollte oberhalb des Deckels angeordnet sein, wo es leicht zugänglich für den Benutzer ist. Eine exzentrische Anbringung des Zulaufelements auf einer Anordnung konzentrischer Ringkammern ermöglicht dabei die direkte Wasserleitung in die Kammern ohne besondere Verbindungskanäle. Eine Anordnung, bei der die Zulauföffnungen in einem Zentrumsbereich des Brausekopfes angeordnet sind und das Zulaufelement im Zentrum des Brausekopfes drehbar gelagert ist, ist nach der Erfindung funktionell ebenso möglich und kann gestalterische Vorteile aufweisen. Ein erfindungsgemäßer Brausekopf kann fest installiert werden, z. B. unterhalb einer Decke oder an einem festen Wandausleger. Er kann aber auch mit einem Stiel ergänzt werden, wodurch eine Handbrause gebildet wird, die dann in an sich bekannter Weise in Halterungen aufgenommen werden kann. Gehäuse und Kammern des Brausekopfes können rund sein. Durch den einfachen Aufbau des Gehäuses nach der Erfindung ist es auch möglich, das Gehäuse und die Kammern rechteckig auszubilden, da innerhalb des Brausekopfes keine Teile gegeneinander verdreht werden brauchen. Eine einfache Herstellung kann dadurch bewirkt werden, dass das Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist, wobei der Boden mit einer Außenwand und mit den Trennwänden ein Unterteil und der Deckel ein Oberteil bildet. Solche Teile sind als Kunststoffspritzgießteil einfach zu fertigen. Um ein wasserdichtes Verschweißen zu erleichtern, können die Oberkanten der Trennwände und/oder der Außenwand in Aufnahmenuten an der Unterseite des Deckels eingreifen. Die Abdichtung des Zulaufelements gegenüber der Oberfläche des Deckels wird dadurch verbessert, dass an der Auslassöffnung des Zulaufelements ein Dichtringelement axial verschiebbar angeordnet ist, das mittels eines Federelements auf die Außenseite des Deckels gedrückt wird. Dies gilt gleichermaßen für die Variante mit dem fest stehenden Brausekopf und einem beweglichem Zulaufelement wie für die umgekehrte Ausführungsform mit dem drehbarem Brausekopf an einem feststehendem Trägerelement. Weitere fertigungstechnische Vorteile können sich dadurch ergeben, dass in wenigstens eine Düsenöffnung im Boden ein Düsenelement eingesetzt ist. Solche Düsenelemente können vorgefertigt und je nach einer der jeweiligen Kammer zugeordneten Funktion ausgewählt werden. Eine Montage ist über Montageautomaten möglich. Um eine noch einfachere Montage zu ermöglichen, können mehrere Düsenelemente über ein elastomeres Mattenelement verbunden oder an ein elastomeres Mattenelement angeformt werden, so dass nur noch ein Mattenelement pro Kammer eingelegt werden braucht. Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. Die Figuren zeigen:\n Fig. 1 ein Unterteil eines Brausekopfes in perspektivischer Darstellung, Fig. 2 einen Brausekopf im Schnitt, Fig. 3 eine Handbrause im Schnitt, Fig. 4 ein Detail des Gehäuseunterteils aus Fig. 1 ,: Fig. 5 eine Handbrause in perspektivischer Ansicht, Fig. 6 eine zweite Ausführungsform eines Brausekopfes in Ansicht von oben, Fig. 7 eine dritte Ausführungsform eines Brausekopfes von oben, Fig. 8 eine Abwandlung der dritten Ausführungsform eines Brausekopfes, ebenfalls in Ansicht von oben, Fig. 9a ein Gehäuse einer vierten Ausführungsform eines Brausekopfes in geschnittener perspektivischer Darstellung, Fig. 9b, 9d und 9e eine Handbrause gemäß der vierten Ausführungsform im Schnitt von oben mit verschiedenen Stellungen des Brausekopfes; und Fig. 9c die Handbrause gemäß Figur 9b in einer teilweise geschnittenen perspektivischen Darstellung. Fig. 1 zeigt ein Unterteil eines Gehäuses 110 für einen Brausekopf. Von einem Boden 112 aus erstrecken sich mehrere Trennwände 114, 115 und eine Außenwand 116, sodass durch die Wände 114, 115, 116 eine zentrale Kammer 101 und darum ringförmige Kammern 102, 103 ausgebildet sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind das Gehäuse 110 und die Kammern rund; die Kammern 101, 102, 103 sind konzentrisch zueinander angeordnet. Durch jede der Kammern 101, 102, 103 ist eine Funktionszone gebildet, in denen unterschiedliche Düsenöffnungen 113 im Boden 112 vorgesehen sind, um verschiedene Arten der Wasserabgabe zu ermöglichen, beispielsweise einen Nadelstrahl durch eine kleine Düsenöffnung 113 in der äußeren Kammer 103, einen Softstrahl in der mittleren Kammer durch dort vorgesehene Mikro-Perlatoren und einen pulsierenden Massagestrahl in der zentralen Kammer 101. Fig. 2 zeigt das Gehäuseunterteil 110 mit aufgesetztem Deckel 111 in einer leicht perspektivischen, geschnittenen Ansicht. In der zentralen Kammer 101 ist ein Rotorelement 190 angeordnet, um die Pulsation des Massagestrahls zu bewirken. An jeder der Kammern 101, 102, 103 findet sich im Deckel 111 eine Einspeiseöffnung 121, 122, 123. Zur Funktion des erfindungsgemäßen Brausekopfes 100 ist noch ein Zulaufelement notwendig, welches Wasser in wenigstens eine der Zulauföffnungen 121, 122, 123 einspeist, sodass die jeweilige Kammer 101, 102 oder 103 gefüllt wird und Wasser über die Düsenöffnungen 113 im Boden abgeben kann. Fig. 3 zeigt eine vollständige Handbrause 180, bei der Brausekopf 100 durch einen Stiel 181 ergänzt ist. Hierbei ist vorgesehen, das Zulaufelement 150 ortsfest anzuordnen, insbesondere als Verlängerung des Stiels 181 auszubilden und damit eben eine vollständige Handbrause zu schaffen. Gegenüber der Einheit aus Stiel 181 und Verteiler 150 ist das Gehäuse 110 des Brausekopfes um eine Achse 104 drehbar. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Haube 185 ausgebildet, die im unteren Randbereich mit einer Nut 186 versehen ist. Der Brausekopf 100 ist von einem Außenring 117 umfasst, der einen federnden Schenkel 118 aufweist, welcher mit einem Vorsprung 118 in die Nut 186 eingerastet werden kann. Durch Drehen des Gehäuses 110 kann jeweils eine der in Fig. 2 erkennbaren Zulauföffnungen 121, 122, 123 in Deckung mit einer der Auslassöffnungen 151 am Zulaufelement 150 gebracht werden. In der Darstellung der Fig. 3 ist die Verbindung über die Zulauföffnung 222 zur mittleren Kammer 102 hergestellt, sodass über den Wassereinlauf 182 im Stiel 181 einströmendes Wasser in die mittlere Kammer 102 eingeleitet wird. Die Zulauföffnungen 121, 123 der beiden anderen Kammern 101, 103 liegen offen, sodass in einer der Kammern evtl. noch vorhandenes Wasser austropfen kann. Um eine dichte Verbindung zwischen dem feststehenden Zulaufelement 150 und der Oberfläche des Deckels 111 des drehbaren Gehäuses 110 zu bewirken, sind Dichtungsringe 152 vorgesehen, die in Bohrungen im Zulaufelement 150 axial verschiebbar angeordnet sind und die mit einem Federelement 153 beaufschlagt sind, wodurch sie an die Oberfläche des Deckels 111 angepresst werden. Fig. 4 zeigt einen Detailausschnitt des Gehäuseunterteils. Bei der inneren Kammer 101 kann Wasser direkt durch Düsenöffnungen 113 im Boden 112 ausströmen. In den äußeren Kammern 102, 103 sind auf die jeweilige Funktion abgestimmte Düseneinsätze 171, 172 vorgesehen, die in die Düsenöffnungen 113 im Boden 112 gesteckt sind. Sie sind insbesondere aus einem elastomeren Material gebildet, sodass Kalkreste an dem über die Bodenunterseite hinaus stehenden Teil abgelagert werden und dort leicht abgestreift werden können, wie an sich bekannt. Besonders vorteilhaft ist es, mehrere Düseneinsätze 171, 172 über Mattenelemente 170, 170' zusammen zu fassen bzw. Mattenelemente mit angeformten Düseneinsätzen 171, 172 auszubilden. Die ringförmigen Mattenelemente 170, 170' haben den Vorteil, dass sie separat hergestellt werden können. Zur Montage braucht dann lediglich ein Mattenelement in die jeweilige ringförmige Kammer 102, 103 eingelegt werden, um alle Düseneinsätze 171, 172 auf einmal lagerichtig zu positionieren. Ein weiteres Detail ergibt sich aus der Oberkante der Trennwände 114, 115 und der Außenwand 116, die spitz profiliert sind. Am Deckelelement 111 finden sich gegenüberliegend Aufnahmenuten mit einem komplementären Profil, sodass insbesondere ein dichtes Verschweißen von Unterteil und Deckel einfach möglich ist. Fig. 5 zeigt die schon in Fig. 4 im Schnitt dargestellte Handbrause 180 in einer perspektivischen Ansicht. An den Stiel 181 schließt sich die Haube 185 an. Der eigentliche Brausekopf 100, nämlich das Gehäuse 110 mit Deckel 111 und ggf. Düseneinsätzen 171, 172 ist als gesamte Einheit um die Drehachse 104 drehbar. Profilierungen am Außenring 117 erleichtern das Greifen des drehbaren Brausekopfes. Eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Brausekopfes ist in Fig. 6 dargestellt. Bei dem dort abgebildeten Brausekopf 200 ist wiederum ein Gehäuse 210 durch mehrere Trennwände 214, 215 und eine Außenwand 216 in drei ringförmige Kammern 201, 202, 203 geteilt. Am Boden 212 sind Düsenöffnungen 213 eingebracht. Zur besseren Darstellung ist in der Ansicht von oben in Fig. 6 ein Deckelelement 211 gebrochen dargestellt, welches von oben auf das Gehäuse 210 aufgelegt ist und durch Verschweißung mit den Trennwänden 214, 215, 216 einen wasserdichten Hohlkörper ausbildet. Über gestrichelte Linien sind Zulauföffnungen 221, 222, 223 im Deckelelement 211 angedeutet. Darauf aufgesetzt ist ein Zulaufelement 250, das drehbar gelagert ist. Es besitzt im dargestellten Ausführungsbeispiel im Zentrum eine Einspeiseöffnung 251, von der aus sich ein Kanal 252 radial nach außen erstreckt. Der Kanal 252 mündet an einer Auslassöffnung 253, die durch Drehen des Zulaufelements 250 mit jeder der Zulauföffnungen 221, 222, 223 in Deckung gebracht werden kann, sodass Wasser in die jeweils vom Benutzer ausgewählte Kammer 201, 202, 203 fließen kann, Fig. 7 zeigt eine dritte Ausführungsform eines Brausekopfes 300 bzw. einer Handbrause 380. Bei dieser Ausführungsform ist ein Zulaufelement 350 auf dem Deckel 311 des Gehäuses 310 angeordnet und damit fest verbunden. Im Deckel 311 sind wiederum Zulauföffnungen 321, 322 und 323 eingebracht, in denen Kanäle 352, 353, 354 des Zulaufelements 350 münden. Die Kanäle 351, 352, 353 erstrecken sich bis in einen Stiel 381 der Handbrause 380. Ein Schieberelement 355 kann dort in drei verschiedene Positionen gebracht werden, um das von einem Wassereinlauf 382 einströmende Wasser in einen der Kanäle 351, 352, 353 und über die Zulauföffnungen 351, 352, 353 bis in die Kammern 301, 302, 303 zu leiten. In Fig. 8 ist eine abgewandelte Form des Zulaufelements aus Fig. 7 dargestellt. Bei der ansonsten gegenüber Fig. 7 unveränderten Handbrause 380 ist ein Zulaufelement 350' angeordnet, an dem jeder der Kanäle 351', 352', 353' durch Betätigen eines tastenförmigen Schiebers 355', 356', 357' verschlossen oder geöffnet werden. Damit ist nicht nur eine alternative Anwahl einer der drei Kammern 301, 302, 303 möglich, sondern es können je nach Wahl des Benutzers auch zwei oder sogar drei Kammern gleichzeitig mit Wasser beaufschlagt werden. Die Schieber 355', 356', 357' sind zweckmäßigerweise von der Oberseite des Stiels 381 bis zur Unterseite geführt, um die Rückstellbewegung durch den Benutzer zu ermöglichen und keine Rückstellmechanismen über Federn oder dergleichen vorsehen zu müssen. In den Figuren 9a bis 9e ist eine Handbrause 480 dargestellt, die ähnlich zu der in den Fig. 1 bis 5 gezeigten Handbrause 180 mit Brausekopf 100 aufgebaut ist, die allerdings den Wasserzulauf nicht von oben, sondern vom Außenumfang her bewirkt. Fig. 9a zeigt ein Gehäuse 410 eines Brausekopfes 400 perspektivisch von hinten, wobei ein Deckel nicht dargestellt ist, um den Blick in Kammern 401, 402, 403 frei zu geben. Der Brausekopf 400 weist abermals drei konzentrische Kammern 401, 402, 403 auf, die jeweils mit verschiedenartigen Düsenelementen bestückt sind. Aus der Kammer 401 erstreckt sich ein Verbindungskanal 451 etwa in radialer Richtung bis zum Außenumfang des Brausekopfes 400 nach außen, wo der Verbindungskanal 451 in einer Zulauföffnung 421 mündet. Neben dieser sind weitere Zulauföffnungen 422, 423 angeordnet. Die mittlere Zulauföffnung 422 ist über einen weiteren Verbindungskanal 452 mit der mittleren Kammer 402 verbunden. Die Zulauföffnung 423 bildet einen direkten Zugang zur äußeren Kammer 403. Fig. 9b zeigt eine Schnittansicht von oben, bei der wieder ein Deckel eines Brausekopfes 400 der Handbrause 480 entfernt ist und ein Stielbereich 481 geschnitten ist. In der zentralen Kammer 401 ist eine Turbine 404 zur Erzeugung eines Massagestrahls angeordnet. Der Stiel 481 der Handbrause 480 ist hohl ausgebildet. Eine darin geführte Wasserzuleitung 482 mündet an einem Zulaufelement 483, in dem ein federbeaufschlagtes Dichtelement 484 gelagert ist, das gegen den Außenumfang des Brausekopfes 400 presst. Dabei umschließt das Dichtelement jeweils eine der Zulauföffnungen 421, 422, 423, so dass eine abgedichtete Verbindung von der Wasserzuleitung 482 bis in die mit der jeweiligen Zulauföffnung verbundene Kammer 401, 402, 403 hergestellt ist. Durch Drehen des Brausekopfes 400 in definierten Winkelschritten kann dann die gewünschte Zulauföffnung vor das Zulaufelement 483 bewegt werden, so dass die gewünschte Funktionszone aktiviert ist. In Figur 9b ist eine Stellung gezeigt, bei der Wasser direkt in die äußere Kammer 403 geleitet wird. Diese Stellung ist in Fig. 9c in einer teilweise geschnittenen Perspektive nochmals dargestellt, wo insbesondere der direkte Zugang vom Stiel 481 in die Kammer 403 deutlich sichtbar ist. Die Handbrause 480 umfasst auch einen Haubenbereich 485, an dem der Brausekopf 400 aufgehängt und drehbar gelagert ist. Damit braucht lediglich ein einzelnes Außenteil hergestellt werden, das den Stiel 481 mit dem Zulaufelement 483 sowie den Haubenbereich 485 mit einem angeformten zentralen Lagerzapfen umfasst, auf welchen der Brausekopf 400 aufgesteckt wird. Als weiteres Bauteil ist dann nur noch das federbeaufschlagte Dichtelement 484 für das Zulaufelement 483 notwendig, um die erfindungsgemäße Handbrause 480 aus nur drei Bauteilen fertig zu montieren. In Fig. 9d ist die mittlere Zulauföffnung 421 im Eingriff und damit die zentrale Kammer 401 in Funktion. In Fig. 9e schließlich wird das Wasser über den Verbindungskanal 452 der mittleren ringförmigen Kammer 402 zugeleitet.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}},"description_lang":["de"],"has_description":true,"has_docdb":true,"has_inpadoc":true,"has_full_text":true,"biblio_lang":"de"},"jurisdiction":"EP","collections":[],"usersTags":[],"lensId":"048-609-595-882-85X","publicationKey":"EP_1944089_A2","displayKey":"EP 1944089 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ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (21.0, 310) als ein Hohlkörper ausgebildet ist, der über sich zwischen dem Boden (212, 312) und einem Deckel (211, 311) erstreckende Trennwände (214, 215; 314, 315) in mehrere Kammern (201, 202, 203; 301, 302, 303) geteilt ist, von denen jeweils wenigstens eine einer Funktionszone zugeordnet ist, und dass das Gehäuse (210; 310) wenigstens eine Zulauföffnung (221, 222, 223; 321, 322, 323) je Kammer (201, 202, 203; 301, 302, 303) aufweist, und dass das Zulaufelement (250; 350, 350') wenigstens eine Auslassöffnung (253; 351) aufweist, die mit wenigstens einer Zulauföffnung (221, 222, 223; 321, 322, 323) des Brausekopfes in Deckung zu bringen ist."],"number":1,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (300) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zulaufelement (350') verschiebbar angeordnet ist."],"number":2,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (200) nach Anspruch 2 dadurch 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Funktionszonen zugeordnet ist, und dessen Gehäuse (110; 410) wenigstens eine Zulauföffnung (121, 122, 123; 421, 422, 423) je Kammer (101, 102, 103; 401, 402, 403) aufweist, und dass das Zulaufelement (150; 483) wenigstens eine Auslassöffnung (151) aufweist, die mit wenigstens einer Zulauföffnung (121, 122, 123; 421, 422, 423) des Brausekopfes (100; 400) in Deckung zu bringen ist, wobei das Zulaufelement (150; 483) an einem Trägerelement (185; 485) angeordnet ist, an dem der Brausekopf (100; 400) drehbar gelagert ist."],"number":5,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (400) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zulauföffnungen (421; 422, 423) und das Zulaufelement (483) am Außenumfang des Gehäuses (410) angeordnet sind."],"number":6,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (100; 200; 300) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens einer Kammer (101, 102, 103; 201, 202, 203; 301, 302, 303) die Zulauföffnung (121, 122, 123; 221, 222, 223; 321, 322, 323) im Deckel (111; 211; 311) oberhalb der jeweiligen Kammer (101, 102, 103; 201, 202, 203; 301, 302, 303) eingebracht ist."],"number":7,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (100; 200; 300) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zulauföffnungen (121, 122, 123; 221, 222, 223; 321, 322, 323) in einer Oberseite des Deckels (111; 211; 311) angeordnet sind."],"number":8,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (300; 400) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kammer (301, 302, 303; 401, 402, 403) über einen Verbindungskanal (352, 353, 354; 452, 453) mit der Zulauföffnung (321, 322, 323; 422, 423) verbunden ist."],"number":9,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (400) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Verbindungskanal (452, 453) innerhalb des Gehäuses (410) des Brausekopfes (400) ausgebildet ist."],"number":10,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (300) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungskanal (352, 353, 354) oberhalb des Deckels (311) angeordnet ist."],"number":11,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (400) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kammer (401, 402) von einem Verbindungskanal (452, 453) gekreuzt ist."],"number":12,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Verbindungskanal am Deckel oder an den Boden angeformt ist, wobei die Höhe des Verbindungskanals kleiner als die Querschnittshöhe zwischen Boden und Deckel ist."],"number":13,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (100; 200; 300; 400) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (110; 210; 310; 410) und die Kammern (101, 102,103; 201, 202, 203; 301, 302, 303; 401, 402, 403) rund sind."],"number":14,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dass das Gehäuse und die Kammern rechteckig sind."],"number":15,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (200) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (210) zweiteilig ausgebildet ist, wobei der Boden (212) mit einer Außenwand (216) und den Trennwänden (214, 115) ein Unterteil und der Deckel (211) ein Oberteil bildet."],"number":16,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (200) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberkanten der Trennwände (214, 115) und/oder der Außenwand (216) in Aufnahmenuten (218) an der Unterseite des Deckels (211) eingreifen."],"number":17,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (200; 400) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Auslassöffnung (251) des Zulaufelements (250; 483) ein Dichtringelement (252; 484) axial verschiebbar angeordnet ist, das mittels eines Federelements (253) auf die Außenseite des Gehäuses (210; 410) gedrückt wird."],"number":18,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in wenigstens eine Düsenöffnung (113) im Boden (112) ein Düsenelement (171, 172) eingesetzt ist."],"number":19,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Brausekopf nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Düsenelemente (171, 172) über ein elastomeres Mattenelement (170, 170') verbunden sind oder an ein elastomeres Mattenelement (170, 170') angeformt sind."],"number":20,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Handbrause (180; 380; 480) mit einem Stiel (181; 381; 481) und einem damit verbundenen Brausekopf (100; 300; 400) nach einem der Ansprüche 1 bis 20."],"number":21,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Handbrause (100; 400) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Wasserzuführungsleitung (182; 482) durch den Stielbereich (181; 481) bis zum Zulaufelement (150; 483) des Brausekopfes (100; 400) führt."],"number":22,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Handbrause (100; 400) nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement durch eine den Brausekopf (100; 400) überdeckende Abdeckhaube (185; 485) gebildet sind."],"number":23,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Handbrause (100; 400) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (181; 481) und die Abdeckhaube (185; 485) einteilig ausgebildet sind."],"number":24,"annotation":false,"title":false,"claim":true}]}},"filters":{"npl":[],"notNpl":[],"applicant":[],"notApplicant":[],"inventor":[],"notInventor":[],"owner":[],"notOwner":[],"tags":[],"dates":[],"types":[],"notTypes":[],"j":[],"notJ":[],"fj":[],"notFj":[],"classIpcr":[],"notClassIpcr":[],"classNat":[],"notClassNat":[],"classCpc":[],"notClassCpc":[],"so":[],"notSo":[],"sat":[]},"sequenceFilters":{"s":"SEQIDNO","d":"ASCENDING","p":0,"n":10,"sp":[],"si":[],"len":[],"t":[],"loc":[]}}