{"search_session":{},"preferences":{"l":"en","queryLanguage":"en"},"patentId":"195-779-095-262-365","frontPageModel":{"patentViewModel":{"ref":{"entityRefId":"195-779-095-262-365","entityRefType":"PATENT"},"entityMetadata":{"linkedIds":{"empty":true},"tags":[],"collections":[],"notes":[],"inventorships":[],"privateCollections":[],"publicCollections":[],"privateNotes":[],"landscapeCollections":[],"landscapeNotes":[]},"document":{"record_lens_id":"195-779-095-262-365","lens_id":["195-779-095-262-365","141-262-045-512-134"],"doc_key":"EP_1943979_A1_20080716","created":"2016-01-13T10:15:20.267","docdb_id":823,"lens_internal":{"earliest_lens_id_created_time":"2016-01-13T10:15:20.267","last_modified":"2024-03-25T11:13:48.343","legacy_pub_key":"EP_1943979_A1","has_doc_lang":true,"has_biblio_lang":true,"has_all_title_lang":true,"has_all_abstract_lang":true,"has_all_claims_lang":true,"has_description_lang":true},"jurisdiction":"EP","doc_number":"1943979","kind":"A1","date_published":"2008-07-16","year_published":2008,"ids":["EP_1943979_A1","195-779-095-262-365","141-262-045-512-134","EP_1943979_A1_20080716","EP","1943979","A1","EP1943979A1","EP1943979","1943979A1"],"lang":"de","publication_type":"PATENT_APPLICATION","application_reference":{"jurisdiction":"EP","doc_number":"07000590","kind":"A","date":"2007-01-12"},"priority_claim":[{"jurisdiction":"EP","doc_number":"07000590","kind":"A","date":"2007-01-12"}],"priority_claim.source":"DOCDB","earliest_priority_claim_date":"2007-01-12","title":{"de":[{"text":"Zahnmedizinisches 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Die Erfindung betrifft weiterhin Einsätze (4, 5, 6, 7) zur Befestigung in einem Implantat.\n","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}]},"abstract_lang":["de"],"has_abstract":true,"claim":{"de":[{"text":"Zahnmedizinisches Implantat, umfassend einen zapfenförmigen Grundkörper zur Befestigung in einem Kieferknochen und ein Anschlussstück (2), wobei in das Implantat eine Sackbohrung (3) eingebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass in der Sackbohrung (3) übereinander, beabstandet zueinander wenigstens zwei Innengewinde (31, 32) angeordnet sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das untere, dem Grund der Sackbohrung (3) am nächsten angeordnete Innengewinde (Endgewinde) (31) einen kleineren Innendurchmesser aufweist, als das wenigstens eine darüber angeordnete Innengewinde (Opfergewinde) (32).","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Zahnmedizinisches Implantat, umfassend einen zapfenförmigen Grundkörper (1) zur Befestigung in einem Kieferknochen und ein Anschlussstück (2), wobei in das Implantat eine Sackbohrung (3) eingebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass in der Sackbohrung (3) mindestens ein Innengewinde (31, 32) angeordnet ist und dass an dem Anschlussstück (2) außen umlaufend ein Anschlusskonus (22) angeformt ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Implantat nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussstück (2) außen wenigstens eine umlaufende Nut (21) aufweist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Einsatz (4, 5, 6) zur Befestigung in einem Implantat, mit einem Gewindezapfen (41, 521, 627) zum Einschrauben in ein Innengewinde (32) des Implantats und einem den Gewindezapfen (41, 521, 627) überragenden Absatz (43, 51, 61), 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6) in das Gewinde (32) des Implantats die Außenwände des Innenkonus (432, 514, 615) des Einsatzes (4, 5, 6) durch den Außenkonus (22) des Implantats federnd nach außen gedrückt werden, derart, dass eine Abdichtung zwischen Innenkonus (432, 514, 615) und Außenkonus (22) bewirkt ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Implantataufbau, bestehend aus einem Implantat nach einem der Ansprüche 3 bis 5 und einem Einsatz nach einem der Ansprüche 6, 7 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenkonus (432, 514, 615) des Einsatzes (4, 5, 6) derart ausgebildet ist, dass bei bestimmungsgemäßer Befestigung des Einsatzes (4, 5, 6) in dem Implantat am Übergang zwischen Einsatz (4, 5, 6) und Implantat eine umlaufende Kerbe (434, 516) gebildet ist, derart, dass ein Platform-Switching Effekt zur Verminderung des Knochenrückgangs im Übergangsbereich bewirkt ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}]},"claim_lang":["de"],"has_claim":true,"description":{"de":{"text":"Die vorliegende Erfindung betrifft ein zahnmedizinisches Implantat nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein zahnmedizinisches Implantat nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 3. Die Erfindung betrifft darüber hinaus einen Einsatz zur Befestigung in einem Implantat nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 6, einen Abformpfosten nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 8, einen Insertionseinsatz nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 10 sowie einen Implantataufbau nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 11. Der Einsatz zahnmedizinischer Implantate ist im Bereich der Prothetik fester Bestandteil der Zahnmedizin. Gattungsgemäße Implantate sind in den unterschiedlichsten Ausführungen bekannt (z.B. mit zylindrisch oder konisch ausgebildeten Anschlussstück) und werden entweder in künstliche in einen Kiefer eingebrachte Öffnungen eingeschraubt oder - sofern der Knochenkontaktbereich eines Implantats der Wurzelform eines extrahierten Zahnes nachgebildet wurde - in das so entstandene, leere Zahnfach eingesetzt. Für den nachfolgenden knöchernen Einheilprozess wird in das Implantat eine Einheilkappe eingeschraubt. Zum Ende des Einheilprozesses wird die Einheilkappe freigelegt und anschließend entfernt. Nachfolgend wird in das Implantat ein Gingivaformer eingeschraubt, welcher die Abheilung des Zahnfleisches beeinflusst. Nach vollständiger Abheilung des Zahnfleisches wird der Gingivaformer temporär entfernt und es wird ein Abformpfosten in das Implantat eingeschraubt, wonach ein Abdruck für die Zahntechnik erstellt wird, welche basierend hierauf den Endaufbau sowie die Zahnkrone fertigt. Nach Fertigstellung des Endaufbaus wird der Gingivaformer entfernt und der Endaufbau in das Implantat eingesetzt. Nachteilig an den vorbekannten Implantaten ist, dass im Zuge der im Rahmen der Behandlung erforderlichen Einsatzwechsel erhebliche Belastungen sowohl auf den Kieferbereich, als auch auf das Implantat selbst, insbesondere auch das Implantatgewinde ausgeübt werden. Unter dem Begriff \"Einsatz\" wird vorliegend eine in ein Implantat einsetzbare Komponente verstanden. Einsätze sind insbesondere Einheilkappen, Gingivaformer und Abformpfosten sowie Abutments. Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein zahnmedizinisches Implantat sowie Einsätze für ein zahnmedizinisches Implantat zu schaffen, die eine für Kieferknochen und Implantat schonendere Behandlung ermöglichen. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1 gelöst. Mit der Erfindung ist ein zahnmedizinisches Implantat geschaffen, das eine für Kieferknochen und Implantat schonendere Behandlung ermöglicht. Die beabstandet zueinander angeordneten wenigstens zwei Innengewinde ermöglichen die Nutzung eines separaten Gewindes (Opfergewinde) zum Einbringen bzw. Wechseln von Einheilkappe, Gingivaformer und Abformpfosten. Das wenigstens zweite, am tiefsten angeordnete Innengewinde (Endgewinde) dient der endgültigen Fixierung des Endaufbaus zur Aufnahme der Zahnkrone. Wurde das Opfergewinde durch die vorangehenden Wechsel der Einsätze in Mitleidenschaft gezogen, so wird die Haltbarkeit des Endaufbaus hierdurch nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus dient das Opfergewinde als Ersatzgewinde für den Fall, dass das Endgewinde durch nachfolgende mechanische Beeinträchtigungen des Endaufbaus beschädigt wurde. In diesem Fall ist keine weitere langwierige und für den Patienten äußerst strapazierende Implantierung eines neuen Implantats erforderlich, es muss lediglich ein neuer Aufbau hergestellt werden, der in das Opfergewinde einschraubbar ist. In Ausgestaltung der Erfindung weist das untere, dem Grund der Sackbohrung am nächsten angeordnete Innengewinde (Endgewinde) einen kleineren Innendurchmesser auf, als das wenigstens eine darüber angeordnete Innengewinde (Opfergewinde). Hierdurch ist eine unabhängige Nutzung der beiden Innengewinde ermöglicht. Die gestellte Aufgabe wird weiterhin durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 3 gelöst. Der an dem Anschlussstück außen umlaufend angeformte Anschlusskonus bewirkt eine Umlenkung der von außen durch die Einsätze auf das Implantat einwirkenden Kräften zur Implantatachse hin. Hierdurch wird der umliegende Kieferknochen entlastet. Darüber hinaus ermöglicht der umlaufende Anschlusskonus eine deutlich bessere Abdichtung zwischen eingeschraubtem Einsatz und Anschlussstück. In Weiterbildung der Erfindung weist das Anschlussstück außen wenigstens eine umlaufende Nut auf. Es hat sich gezeigt, dass derartige Nuten eine Rückbildung des Kieferknochens vermeiden (sog. Platform-Switching). Vorteilhaft sind mehrere derartige umlaufende Nuten vorgesehen. Die gestellte Aufgabe wird weiterhin durch einen Einsatz zur Befestigung in ein Implantat mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 5 gelöst. Der eingeformte Innenkonus ermöglicht eine gute Abdichtung zwischen Einsatz und Implantat. Darüber hinaus wird eine Einleitung der Andruckkräfte des Einsatzes zur Implantatachse hin bewirkt, wodurch der umliegende Kieferknochen entlastet wird. In Weiterbildung der Erfindung ist der Einsatz mehrteilig ausgeführt, wobei in dem Einsatz eine Schraube integriert ist, die den Gewindezapfen aufweist. Hierdurch ist eine Verschraubung des Einsatzes ohne erforderliche Rotation des Einsatzes selbst ermöglicht. Die Aufgabe wird weiterhin durch einen Abformpfosten mit den Merkmalen des Patentanspruchs 7 gelöst. Das zwischen Pfostenteil und Schraube angeordnete Federelement bewirkt eine auf die Schraube einwirkende Zugkraft, dessen Gegenkraft ausschließlich auf das Implantat einwirkt. Hierdurch ist das Lösen der Schraube vereinfacht und der umliegende Kieferknochen wird beim Lösevorgang entlastet. In Weiterbildung der Erfindung weist das Pfostenteil einen Abschnitt mit einer Außenverzahnung auf, die als Außendreikant ausgebildet ist. Dieser Außendreikant greift im montierten Zustand in den Innensechskant des Implantats ein, so dass immer nur zwei Zähne der Verzahnung im Eingriff sind. Hierdurch ist eine einfachere Verkippung beim Lösen des Abformpfostens ermöglicht, wodurch eine Beschädigung der Abformmasse verhindert ist. Die Aufgabe wird weiterhin durch einen Insertionseinsatz gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 9 gelöst. Durch das zwischen dem Insertionsteil und der Schraube angeordnete Federelement wird in montiertem Zustand eine dauerhafte Zugkraft auf die Schraube bewirkt, deren Gegenkraft ausschließlich auf das Implantat einwirkt. Hierdurch ist eine gute Verbindung zwischen Insertionseinsatz und Implantat für die Implantierung bewirkt. Weiterhin ist das Lösen der Schraube aus dem Implantatgewinde nach erfolgter Implantierung vereinfacht. Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch einen Implantataufbau, bestehend aus einem Implantat und einem Einsatz gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 10. Nach bestimmungsgemäßem Einschrauben des Einsatzes in das Implantat wird der Innenkonus des Einsatzes auf den Außenkonus des Implantats gepresst, wobei die Außenwände des Innenkonus federnd nach außen gedrückt werden, wodurch ein Presssitz erzielt wird, der gleichzeitig eine gute Abdichtung zwischen Innenkonus und Außenkonus bewirkt. Dem Eindringen von Bakterien in das Implantat wird hierdurch entgegengewirkt. Die Aufgabe wird weiterhin gelöst durch einen Implantataufbau, bestehend aus einem Implantat und einem Einsatz gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 11. Nach bestimmungsgemäßem Einschrauben des Einsatzes in das Implantat ist im Übergangsbereich zwischen Einsatz Implantat eine umlaufende Kerbe erzielt, welche eine Verminderung des Knochenabbaus in diesem Bereich bewirkt (Platform-Switching). Eine vorteilhafte Kerbenform ist durch eine konische Ausbildung von Anschlussstück und Außenwand des Einsatzes im Übergangsbereich erzielbar. Andere Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:\n Figur 1 die dreidimensionale Darstellung eines Implantats; Figur 2 das Implantat aus Figur 1 in Schnittdarstellung; Figur 3 die dreidimensionale Darstellung eines Insertionsaufsatzes; Figur 4 das Implantat aus Figur 1 mit eingeschraubtem Insertionsaufsatz aus Figur 3 in Schnittdarstellung; Figur 5 die Detailansicht der Kontaktstelle zwischen Insertionsaufsatz und Implantat aus Figur 4 ; Figur 6 das Implantat aus Figur 1 mit eingeschraubter Einheilkappe in Schnittdarstellung; Figur 7 die Einheilkappe aus Figur 6 mit eingeführtem Schraubwerkzeug; Figur 8 die Seitenansicht eines in das Implantat aus Figur 1 eingeschraubten Gingivaformers in Teilschnittdarstellung; Figur 9 den Gingivaformer aus Figur 8 in Vollschnittdarstellung; Figur 10 das Implantat aus Figur 1 mit eingeschraubtem Abformpfosten in Schnittdarstellung; Figur 11 die Detailansicht der Kontaktstelle zwischen Implantat und Abformpfosten aus Figur 10 ; Figur 12 den Abformpfosten aus Figur 10 in der Vorderansicht und Figur 13 die Darstellung des Abformpfostens aus Figur 12 in der Ansicht von unten. Das als Ausführungsbeispiel gewählte Implantat ist aus Titan hergestellt und besteht im Wesentlichen aus einem Grundkörper 1 mit angeformtem Anschlussstück 2. Der Grundkörper 1 ist außen umlaufend mit einem Außengewinde 11 versehen. In das angrenzende Anschlussstück 2 sind außen umlaufend parallel zueinander vier horizontale Nuten 21 eingebracht. Es hat sich gezeigt, dass das Vorsehen derartiger Nuten 21 eine deutliche Verminderung von Knochenrückgang bewirkt. Dieser Effekt wird als \"Platform-Switching\" bezeichnet. Weiterhin ist das Anschlussstück 2 im Ausführungsbeispiel außen umlaufend mit einer Zirkonoxidschicht versehen. An seiner dem Grundkörper 1 gegenüberliegenden Oberseite ist in das Anschlussstück 2 ein nach außen abfallender Außenkonus 22 angeordnet. Entlang seiner Mittelachse ist in den Grundkörper 1 eine Sackbohrung 3 eingebracht, welche im Bereich des Anschlussstücks 2 in eine Aufnahme 23 übergeht. Die Aufnahme 23 ist im Wesentlichen topfförmig ausgebildet. An ihrer Seitenwand ist umlaufend in der Aufnahme 23 ein Innensechskant 24 angeformt. Die nach außen gerichtete Oberseite des Innensechskantprofils 24 ist derart angeschrägt, dass die Kontur eines Innenkonus 25 gebildet ist. Innerhalb der Sackbohrung 3 sind beabstandet zueinander zwei Innengewinde 31, 32 eingebracht. Dabei ist der Innendurchmesser des dem Grund der Sackbohrung 3 zugewandten Endgewindes 31 kleiner ausgeführt, als der Innendurchmesser des der Aufnahme 23 zugewandten Opfergewindes 32. Im Ausführungsbeispiel ist das Endgewinde 31 in der Größe M 1,6 x 0,2 und das Opfergewinde 32 in der Größe M 1,8 x 0,2 ausgebildet. Zwischen Endgewinde 31 und Opfergewinde 32 ist ein gewindeloses Zwischenstück 33 angeordnet. Der als Ausführungsbeispiel gewählte Insertionsaufsatz 7 besteht im Wesentlichen aus einem Insertionsteil 71 und einer in diesem geführten Schraube 72, wobei zwischen Insertionsteil 71 und Schraube 72 eine Feder 73 angeordnet ist. Das Insertionsteil 71 ist im Wesentlichen als Hohlzylinder ausgeführt. An seinem dem Implantat zugewandten Ende ist an das Insertionsteil 71 ein Außenkonus 711 angeformt. Oberhalb des Außenkonus 711 ist in dem Insertionsteil 71 innen umlaufend eine Gewindesicherung 712 angeordnet. An seiner dem Außenkonus 711 gegenüberliegenden Oberseite ist in das Insertionsteil 71 ein Innenvielkant 713 eingebracht, dessen nach außen gerichtete Oberseite als Innenkonus 714 ausgebildet ist. Unterhalb des Grundes des Innenvielkants 713 ist innerhalb des Insertionsteils 71 ein Anschlag 715 für den Kopf der Schraube 72 ausgebildet. Weiterhin ist das Insertionsteil 71 in Höhe des Innenvielkants 713 außen umlaufend mit einem Außenvielkant 716 versehen. Die Schraube 72 weist einen Schraubenkopf 721 auf, in den mittig eine Sackbohrung 722 eingebracht ist. Die Innenwand der Sackbohrung 722 ist mit einem Innenvielkant 723 versehen. Die nach außen gerichtete Oberseite der Innenvielkant 723 ist als Innenkonus 724 abgeschrägt ausgebildet. An den Schraubenkopf 721 ist ein Zylinderstück 725 angeformt, dessen Außendurchmesser geringer ist, als der Außendurchmesser des Schraubenkopfes 721, sodass ein Absatz 726 gebildet ist. Weiterhin ist in Höhe des Innenvielkants 723 außen umlaufend ein Absatz 729 angeordnet. An seinem dem Absatz 726 gegenüberliegenden Ende ist an das Zylinderstück 725 ein Gewindezapfen 727 mit einem Außengewinde 728 angeformt. Die Schraube 72 ist derart in dem Insertionsteil 71 geführt, dass der Schraubenkopf 721 in einer Endstellung mit dem Absatz 729 an dem Anschlag 715 des Insertionsteils 71 anliegt; in der anderen Endstellung liegt das Gewinde 728 des Gewindezapfens 727 an der Gewindesicherung 712 des Insertionsteils 71 an. Zwischen diesen Endstellungen ist die Schraube 72 in dem Insertionsteil 71 verschieblich gelagert. Zwischen dem Absatz 726 der Schraube 72 und der Gewindesicherung 712 des Insertionsteils 71 ist eine Schraubenfeder 73 angeordnet, durch welche das Zylinderstück 725 der Schraube 72 geführt ist. Die als Ausführungsbeispiel gewählte Einheilkappe 4 ist im Wesentlichen in Art einer Schraube ausgebildet, mit einem Gewindezapfen 41, der ein Gewinde 411 aufweist, sowie einem Schraubenkopf 42, der mit einer Abdeckkappe 43 versehen ist. In dem Schraubenkopf 42 ist eine Sackbohrung 421 eingebracht, an dessen Innenwandung ein Innenvielkant 422 angeformt ist. Die nach außen gerichtete Oberseite des Innenvielkants 422 ist in Art eines Innenkonus 423 abgeschrägt ausgeführt. Der überstehende Rand 431 der Abdeckkappe 43 ist als Innenkonus 432 ausgebildet, an dessen Übergang zum Schraubenkopf 42 ein Freischnitt 433 eingebracht ist. Der überstehende Rand 431 ist außen nach unten hin konisch zulaufend ausgebildet und weist einen Außendurchmesser auf, der kleiner ist, als der Außendurchmesser des Außenkonus 22 des Implantats, sodass bei bestimmungsgemäßer Befestigung der Einheilkappe 4 in dem Implantat eine Kerbe 434 zwischen der Einheilkappe und dem Anschlussstück 2 des Implantats gebildet ist. Diese Kerbe 434 bewirkt eine Verminderung des Knochenrückgangs in diesem Bereich (Platform-Switching). Der Innenkonus 432 der Abdeckkappe 43 ist weiterhin derart ausgebildet, dass er eine größere Steigung aufweist, als der Außenkonus 22 des Anschlussstücks 2 des Implantats, sodass nach bestimmungsgemäßen Einschrauben des Gewindezapfens 41 der Einhaltkappe 4 in das Opfergewinde 32 des Implantats die Außenwände des Randes 431 der Abdeckkappe 43 durch den Außenkonus 22 des Implantats federnd nach außen gedrückt werden. Hierdurch ist eine Abdichtung zwischen Innenkonus 432 und Außenkonus 22 bewirkt, wobei die Federwirkung durch den Freischnitt 433 unterstützt wird. Dem Eindringen von bakterienbeladenen Körperflüssigkeiten ist so entgegengewirkt. Der als Ausführungsbeispiel gewählte Gingivaformer 5 besteht im Wesentlichen aus einem Formerteil 51, in dem eine Schraube 52 verschieblich gelagert ist. Das Formerteil 51 ist im Wesentlichen als tonnenförmiger Hohlzylinder ausgebildet. An seinem dem Implantat zugewandten Ende ist umlaufend ein Außenkonus 611 angeformt. Oberhalb des Außenkonus 511 sind an dem Formerteil 51 umlaufend Lasermarkierungen 512 eingebracht. In Höhe des Außenkonus 511 ist in dem Formerteil 51 innen umlaufend eine Gewindesicherung 513 angeformt. Unterhalb der Gewindesicherung 513 ist in das Formerteil 51 ein Innenkonus 514 eingeformt, der in den Außenkonus 511 des Formerteils 51 mündet und mit diesem umlaufend einen federnden Rand 515 bildet. Der umlaufende Rand 515 des Außenkonus 511 weist einen Außendurchmesser auf, der kleiner ist, als der Außendurchmesser des Außenkonus 22 des Implantats, sodass bei bestimmungsgemäßer Befestigung des Gingivaformers 5 in dem Implantat eine Kerbe 516 zwischen dem Gingivaformer und dem Anschlussstück 2 des Implantats gebildet ist. Diese Kerbe 516 bewirkt eine Verminderung des Knochenrückgangs in diesem Bereich (Platform-Switching). Der Innenkonus 514 ist weiterhin derart ausgebildet, dass er eine größere Steigung aufweist, als der Außenkonus 22 des Implantats, sodass nach bestimmungsgemäßem Einschrauben des Gewindezapfens 521 der Schraube 52 in das Opfergewinde 32 des Implantats der Rand 515 durch den Außenkonus 22 des Implantats federnd nach außen gedrückt wird. Hierdurch wird eine Abdichtung zwischen Innenkonus 514 und Außenkonus 22 bewirkt. Die Schraube 52 besteht Wesentlichen aus einem Gewindezapfen 521 mit einem Gewinde 522, der an einem Schraubenkopf 523 angeformt ist. In den Schraubenkopf 523 ist eine Sackbohrung 524 eingebracht, an deren Innenwand ein Innenvielkant 525 angeordnet ist. Die nach außen gerichtete Oberseite des Innenvielkants 525 ist als Innenkonus 526 abgeschrägt ausgebildet. Der als Ausführungsbeispiel gewählte Abformpfosten 6 besteht im Wesentlichen aus einem Pfostenteil 61 und einer in dem Pfostenteil 61 verschiebbar gelagerten Schraube 62, wobei zwischen Pfostenteil 61 und Schraube 62 eine Schraubenfeder 63 angeordnet ist. Das Pfostenteil 61 ist im Wesentlichen als Hohlzylinder ausgeführt. An seinem dem Implantat gegenüberliegenden oberen Ende ist innen umlaufend ein Innenkonus 611 sowie außen umlaufend ein Außenkonus 612 angeordnet. Etwa mittig ist in das Pfostenteil 61 außen eine umlaufende Nut 613 eingebracht. An seinem dem Implantat zugewandten Ende ist außen umlaufend ein Außenkonus 614 ausgebildet, der in einen an der Unterseite des Pfostenteils 61 angeordneten Innenkonus 615 mündet. Der Innenkonus 615 begrenzt umlaufend einen an das Pfostenteil 61 angeformten Außendreikant 616, der drei regelmäßig angeordnete Zähne 6161 aufweist. Im Ausführungsbeispiel ist der Außendreikant 616 wankelförmig ausgebildet (vgl. Figur 13 ). Der Innenkonus 615 des Pfostenteils 61 ist derart ausgebildet, dass er eine größere Steigung aufweist, als der Außenkonus 22 des Anschlussstücks 2 des Implantats, sodass nach bestimmungsgemäßem Einschrauben der Schraube 62 in das Opfergewinde 32 des Implantats die Wand des Innenkonus 615 federnd nach außen gedrückt wird. Hierdurch ist eine Abdichtung zwischen Innenkonus 615 und Außenkonus 22 bewirkt. Oberhalb des Außenkonus 614 ist in dem Pfostenteil 61 innen umlaufend eine Gewindesicherung 617 angeordnet. Oberhalb der außen umlaufenden Nut 613 ist innerhalb des Pfostenteils 61 ein Anschlag 618 für den Kopf 621 der Schraube 62 ausgebildet. Unterhalb des Außenkonus 612 ist an dem Pfostenteil 61 außen umlaufend ein Außenvielkant 619 angeformt. Die Schraube 62 weist einen Schraubenkopf 621 auf, in den mittig eine Sackbohrung 622 eingebracht ist. Die Innenwand der Sackbohrung 622 ist mit einem Innenvielkant 623 versehen. Die nach außen gerichtete Oberseite des Innenvielkants 623 ist als Innenkonus 624 abgeschrägt ausgebildet. An den Schraubenkopf 621 ist ein Zylinderstück 625 angeformt, dessen Außendurchmesser geringer ist als der Außendurchmesser des Schraubenkopfes 621, sodass ein Absatz 626 gebildet ist. Weiterhin ist in Höhe des Innenvielkants 623 außen umlaufend ein Absatz 629 angeordnet. An seinem dem Absatz 626 gegenüberliegenden Ende ist an das Zylinderstück 625 ein Gewindezapfen 627 mit einem Außengewinde 628 angeformt. Die Schraube 62 ist derart in dem Pfostenteil 61 geführt, dass der Schraubenkopf 621 in einer Endstellung mit dem Absatz 629 an dem Anschlag 618 des Pfostenteils 61 anliegt; in der anderen Endstellung liegt das Gewinde 628 des Gewindezapfens 627 an der Gewindesicherung 617 des Pfostenteils 61 an. Zwischen diesen Endstellungen ist die Schraube 62 in dem Pfostenteil 61 verschieblich gelagert. Zwischen dem Absatz 626 der Schraube 62 und der Gewindesicherung 617 des Pfostenteils 61 ist eine Schraubenfeder 63 angeordnet, durch welche das Zylinderstück 625 der Schraube 62 geführt ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}},"description_lang":["de"],"has_description":true,"has_docdb":true,"has_inpadoc":true,"has_full_text":true,"biblio_lang":"de"},"jurisdiction":"EP","collections":[],"usersTags":[],"lensId":"195-779-095-262-365","publicationKey":"EP_1943979_A1","displayKey":"EP 1943979 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Sackbohrung (3) eingebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass in der Sackbohrung (3) mindestens ein Innengewinde (31, 32) angeordnet ist und dass an dem Anschlussstück (2) außen umlaufend ein Anschlusskonus (22) angeformt ist."],"number":3,"annotation":false,"claim":true,"title":false},{"lines":["Implantat nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussstück (2) außen wenigstens eine umlaufende Nut (21) aufweist."],"number":4,"annotation":false,"claim":true,"title":false},{"lines":["Einsatz (4, 5, 6) zur Befestigung in einem Implantat, mit einem Gewindezapfen (41, 521, 627) zum Einschrauben in ein Innengewinde (32) des Implantats und einem den Gewindezapfen (41, 521, 627) überragenden Absatz (43, 51, 61), dadurch gekennzeichnet, dass in dem Absatz (43, 51, 61) ein Innenkonus (432, 526, 615) eingeformt ist."],"number":5,"annotation":false,"claim":true,"title":false},{"lines":["Einsatz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz mehrteilig ausgeführt ist, wobei in dem Einsatz eine Schraube (52, 62) integriert ist, die den Gewindezapfen (521, 627) aufweist."],"number":6,"annotation":false,"claim":true,"title":false},{"lines":["Abformpfosten, umfassend ein Pfostenteil (61) und eine Schraube (62), die in dem Pfostenteil (61) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Pfostenteil (61) und der Schraube (62) ein Federelement (63) angeordnet ist, dessen Federkraft bei Spannung des Federelementes (63) entgegen der Einschraubrichtung der Schraube (62) gerichtet ist."],"number":7,"annotation":false,"claim":true,"title":false},{"lines":["Abformpfosten nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Pfostenteil (61) einen Abschnitt mit einer Außenverzahnung (616) aufweist, die als Außendreikant ausgebildet ist."],"number":8,"annotation":false,"claim":true,"title":false},{"lines":["Insertionseinsatz, umfassend ein Insertionsteil (71) und eine Schraube (72), die in dem Insertionsteil (71) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Insertionsteil (71) und der Schraube (72) ein Federelement (73) angeordnet ist, dessen Federkraft bei Spannung des Federelementes (73) entgegen der Einschraubrichtung der Schraube (72) gerichtet ist."],"number":9,"annotation":false,"claim":true,"title":false},{"lines":["Implantataufbau, bestehend aus einem Implantat nach einem der Ansprüche 3 bis 5 und einem Einsatz nach einem der Ansprüche 6, 7 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenkonus (432, 514, 615) des Einsatzes (4, 5, 6) derart ausgebildet ist, dass er eine größere Steigung aufweist, als der Außenkonus (22) des Implantats, sodass nach bestimmungsgemäßen Einschrauben des Gewindezapfens (41, 521, 627) des Einsatzes (4, 5, 6) in das Gewinde (32) des Implantats die Außenwände des Innenkonus (432, 514, 615) des Einsatzes (4, 5, 6) durch den Außenkonus (22) des Implantats federnd nach außen gedrückt werden, derart, dass eine Abdichtung zwischen Innenkonus (432, 514, 615) und Außenkonus (22) bewirkt ist."],"number":10,"annotation":false,"claim":true,"title":false},{"lines":["Implantataufbau, bestehend aus einem Implantat nach einem der Ansprüche 3 bis 5 und einem Einsatz nach einem der Ansprüche 6, 7 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenkonus (432, 514, 615) des Einsatzes (4, 5, 6) derart ausgebildet ist, dass bei bestimmungsgemäßer Befestigung des Einsatzes (4, 5, 6) in dem Implantat am Übergang zwischen Einsatz (4, 5, 6) und Implantat eine umlaufende Kerbe (434, 516) gebildet ist, derart, dass ein Platform-Switching Effekt zur Verminderung des Knochenrückgangs im Übergangsbereich bewirkt 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