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Erfindungsgemäß wird dabei als Rahmenprofil (10) ein Rechteck-Hohlprofil (11) mit angesetztem Z-Profil (16, 17, 18) vorgesehen ist, mit einem hoch stehenden ersten Schenkel (16), einem sich daran anschließenden Mittelschenkel (17) und einem hoch stehenden, freien zweiten Schenkel (18), dessen Höhe unter Berücksichtigung der Dicke eines Dichtbandes (4) und der Dicke des Laminats (1) mit der dieses abdeckenden Glasplatte (3) entspricht, so dass das Laminat so auflegbar ist, dass die hoch stehenden freien Schenkel (18) höchstens mit der Oberseite des Glasscheibe (3) abschließen.\n","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}]},"abstract_lang":["de"],"has_abstract":true,"claim":{"de":[{"text":"Photovoltaik-Module mit in aus Aluminium-Rahmenprofilen gefertigten Rahmen angeordnetem Laminat mit einer von einer Glasplatte abgedeckten Halbleiterschicht, insbesondere auf einem Dach aufständerbare Photovoltaik-Module, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass als Rahmenprofil (10) ein Rechteck-Hohlprofil (11) mit angesetztem Z-Profil (16, 17, 18) vorgesehen ist, mit einem hoch stehenden ersten Schenkel (16), einem sich daran anschließenden Mittelschenkel (17) und einem hoch stehenden, freien zweiten Schenkel (18), dessen Höhe unter Berücksichtigung der Dicke eines Dichtbandes (4) und der Dicke des Laminats (1) mit der dieses abdeckenden Glasplatte (3) entspricht, so dass das Laminat so auflegbar ist, dass die hoch stehenden freien Schenkel (18) höchstens mit der Oberseite des Glasscheibe (3) abschließen.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Photovoltaik-Module nach Anspruch 1, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass der hoch stehende erste Schenkel (16) die zum Inneren des Rahmens (10) gerichtete innere Wandung des Rechteck-Hohlprofils (11) fortsetzt.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Photovoltaik-Module nach Anspruch 1 oder 3, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass das an das Rechteck-Hohlprofil (11) angesetzte Z-Profil (16, 17, 18) angeformt ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Photovoltaik-Module nach Anspruch 1, 2 oder 3, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass zur Randabdichtung des aufgesetzten Photovoltaik-Moduls (1) im Rahmen (10) eine unter- und auch seitlich eingelegte umlaufende Dichtschnur (4) vorgesehen ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Photovoltaik-Module nach einem der Ansprüche 1 bis 4, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass die in den Rahmen (10) eingesetzten Photovoltaik-Module (1) mit Federklammern gesichert sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Photovoltaik-Module nach einem der Ansprüche 1 bis 5, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass von der dem Z-Profil (16, 17, 18) zugewandten Seitenwand des Rechteck-Hohlprofils (11) zusammen mit dem zugeordneten Mittelschenkel (16) des Z-Profils eine von dem hoch stehenden ersten Schenkel (16) des Z-Profils geschlossene, nutförmig umlaufende Tasche (14) des Rahmens (10) zur Aufnahme von Befestigungsmitteln gebildet ist.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Photovoltaik-Module nach einem der Ansprüche 1 bis 6, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass die der Innenseite des Rahmens zugewandte Wandung des Rechteck-Hohlprofils eine Nut (12) aufweist, zur Aufnahme von Haltern für Kabel o. dgl.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Sonnenkollektoranlage mit in Reihen und Spalten angeordneten Photovoltaik-Modulen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, \n gekennzeichnet durch \neine der Dachneigung angepasste Unterkonstruktion mit zumindest einigen im Maß der Längen der Photovoltaik-Module voneinander beabstandet angeordneten Tragprofilen (21), einem in Sparrenrichtung verlaufenden Tragprofil (21) auf denen im Wesentlichen T-förmige Halteprofile (25) so festgelegt sind, dass deren Haltestege (26) zwischen den Reihen der Photovoltaik-Module liegen, wobei deren kopfseitig angeordnete Flanschschenkel (28.1, 28.2) in die taschenförmige Nut (14) der umlaufenden Rahmen (10) der Photovoltaik-Module (1) eingreifen.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Sonnenkollektoranlage nach Anspruch 8, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass quer zu den Tragprofilen (21) verlaufende Halteprofile (25) vorgesehen sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Sonnenkollektoranlage nach Anspruch 9, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass die Flanschschenkel (28.1, 28.2) eine Gesamtlänge aufweisen, die kleiner ist, als die Gesamttiefe der einander gegenüberstehenden taschenförmigen Nuten (14), wobei vorzugsweise die Flanschschenkel (28.1, 28.2) eines jeden der Halteprofile (25) ungleich lang sind und so ein \"Einkippen\" der gerahmten Photovoltaik-Module (1) in die durch auf eine Unterkonstruktion aufgesetzten Halteprofils (25) gebildeten Halterungen ermöglichen.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Sonnenkollektoranlage nach Anspruch 10, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass die Weite der taschenförmigen Nuten (14) so gehalten ist, dass die Flanschschenkel (28.1, 28.2) in diese mit leichtem Formschluss einführbar sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Sonnenkollektoranlage nach Anspruch 9, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass die Halteprofile (31) Schraubaufnahmen (32) aufweisen, in die Schrauben (33) mit Klemmbrücken (35) einschraubbar sind, deren abstehende Schenkel (37) in die taschenförmige Nut (14) der umlaufenden Rahmen (10) der Photovoltaik-Module (1) eingreifen.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"},{"text":"Sonnenkollektoranlage nach einem der Ansprüche 8 bis 12, \n dadurch gekennzeichnet, \n dass Rahmenprofil wie Tragprofil (21) oder Halteprofile (22) und ggf. auch Profile der Unterkonstruktion, sowie unterer und oberer Dachwinkel (8, 9) gezogene, rollgeformte oder gewalzte Aluminium-Profile sind.","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}]},"claim_lang":["de"],"has_claim":true,"description":{"de":{"text":"Technisches Umfeld Die Erfindung betrifft Photovoltaik-Module mit in aus Aluminium-Rahmenprofilen gefertigten Rahmen angeordnetem Laminat gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs. Die Energiegewinnung aus der Sonneneinstrahlung ist ein probates Mittel um zur Erzeugung elektrischer Energie die Nutzung fossiler Brennstoffe und der Kernenergie zu beschränken, ist doch die von der Sonne eingestrahlte Energie die einzige, die ohne Zugriff auf irdische Ressourcen in elektrische Energie umgesetzt werden kann. Das Verbrennen fossiler Brennstoffe führt zu unerwünschten CO 2 -Emissionen und zur Verringerung der an sich wertvollen Kohle-, Erdöl- und Erdgas-Ressourcen, die Kernenergienutzung zu den mit den radioaktiven Abfallprodukten verbundenen Problemen. Die Sonneneinstrahlung - Folge der in der Sonne ablaufenden Kernfusionsprozessen - ist mit der bis in zumindest mittlere geographische Breiten hinreichenden Solarkonstanten geeignet, einen erheblichen Anteil an Energie bereit zu stellen, wobei dafür neben der Gewinnung thermischer Energie auch die Gewinnung elektrischer Energie aus Photovoltaik-Prozessen zu sehen ist. Zur Umformung von (Licht-)Strahlungsenergie in elektrische Energie sind Solaranlagen mit einer Anzahl von photovoltaischen Modulen bekannt, die zusammengefasst als Dachanlagen oder als Fassadenanlagen eingesetzt werden. Die Module bestehen in aller Regel aus einem mit photovoltaische Zellen bildende Halbleiter versehenem Laminat, das in einem Rahmen aus umlaufenden Profilen angeordnet ist. Diese Halbleiteranordnungen, die zum Schutz mit einer transparenten Schutzschicht abgedeckt sind, sind ihrerseits untereinander elektrisch parallel (oder auch gruppenweise) in Serie geschaltet, um elektrische Energie gewünschter Spannung zu erhalten, wobei die zu entnehmende Leistung von der bereitgestellten Fläche, dem Einstrahlungswinkel und der am Aufstellort herrschenden Solarkonstanten bestimmt ist. Stand der Technik Photovoltaikmodule werden, mit Rahmen auf dem Dach oder an der Fassade befestigten Halteprofilen so angeordnet ( DE 201 10 459 U1 , EP 1 286 401 A2 ), dass deren (nach EP 1 006 592 A2 auch von einem Rahmen umfassten) Randbereiche in taschenförmigen Aufnahmenuten der Halteprofile \"eingeschoben\" werden können, wobei diese Art der Halterung vorteilhaft ist, um Dachbewegungen und/oder das unterschiedliche thermische Ausdehnungsverhalten von Dach und Modulen auszugleichen. Weiter ist das in den Modulen vorgesehene (aktive, das Sonnenlicht in elektrische Energie umwandelnde) Laminat von einem Rahmen eingefasst und in einen solchen so eingesetzt, dass dessen Ränder das Laminat umgreifen. Dadurch entsteht ein Rand, an dem sich bei auf Dächern immer geneigter Lage des Moduls Wasser staut, das auf die Oberfläche der Module gelangend diese bei Abfließen \"spült\". Dabei nimmt das Wasser auf der Modul-Oberfläche abgelagerte Luft-Verunreinigung mit. Da immer irgendwelche organische Bestanteile vorliegen, kommt es im Laufe der Zeit zu einem Wachstum von Algen, Flechten und anderen niederen Pflanzen, die Teile der Modulfläche abdecken und so den Wirkungsgrad der Module absinken lässt. Durch diese Unterkonstruktion wird auch der für Leitungsführungen erwünschte Raum unter den Photovoltaikmodulen geschaffen, die bei dieser Art der Konstruktion abgedichtet durch das Dach selbst geführt werden. Aufgabe Hier setzt die Erfindung an, dessen Ziel es ist, ein Modul zu schaffen, bei dem die geschilderten Nachteile vermieden sind, und das wirtschaftlich herstellbar und ohne Schwierigkeiten einbaubar ist. Diese Aufgabenstellung wird für gattungsgemäße Photovoltaikmodule durch die im Kennzeichen des unabhängigen Hauptanspruchs enthaltenen Merkmale gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen und bevorzugte Ausführungsformen beschreiben die Unteransprüche. Lösung Als Rahmenprofil für das Laminat wird ein Profil eingesetzt, mit einem die Steifigkeit gewährleistenden Rechteck-Hohlprofil, an das ein Z-Profil so angeformt ist, dass zum einen von einem der Seitenwände des Rechtseckprofils und dem zugeordneten Mittelschenkel des Z-Profils eine taschenförmige Nut gebildet ist, und zum anderen der hoch stehende freie Schenkel des Z-Profils, dessen Höhe der Dicke des Laminats mit einer dieses abdeckenden Glasplatte entspricht, und Anlage für das Laminat mit der dieses abdeckenden Glasplatte bildet. Durch diese Ausbildung kann das Laminat mit der Abdeckung auf den Mittelschenkel des so ausgebildeten Z-Profils so auf- und durch ein untergelegtes Dichtband festgelegt werden, dass die Glasplatte und der hoch stehende freie Schenkel des Z-Profils flächenbündig abschließen. Eine möglicherweise notwendige Randabdichtung kann durch eine umlaufende Dichtschnur gewährleistet werden. In vorteilhafte Ausbildung liegt die Nut des Rahmenprofils in einer Höhe derart, dass die äußere Oberfläche des die Nut bildenden Mittelschenkels des Z-Profils mit seiner dem Laminat zugewandten Seite die Auflagefläche für das Laminat bildet. Zur Festlegung auf einem Dach oder an einer Fassade ist eine am Dach bzw. an der Fassade festgelegte Unterkonstruktion mit Halteprofilen vorgesehen. Diese Halteprofile sind bei einer ersten Ausführungsform aus im Wesentlichen T-förmigen Profilen mit rechtwinklig abstehenden Flanschschenkeln gebildet, die vorteilhaft ungleich lang abstehend ausgebildet sind. Bei dieser Ausführungsform erfolgt das Einsetzen der Module mit dem erfindungsgemäßen Rahmen in einfacher Weise dadurch, dass sie auf der einen Seite bis zum Anschlag angesetzt werden, wobei die Abmessung der Module ein Absenken zwischen den beiden einander zugewandten rechtwinklig abstehenden Flanschschenkeln ermöglichen, und ein Einführen des anderen der Flanschschenkel zum Festsetzen des Moduls. Vorteilhaft ist die Weite der Nut so gehalten, dass die Leiste mit leichtem Formschluss einführbar ist. Die gewisse Lose der in die Nuten des Rahmenprofils eingeführten und dort gehaltenen Flanschschenkel gleicht thermische Ausdehnungen aus. Bei einer zweiten Ausführungsform sind die Halteprofile mit Schraubaufnahmen versehen. Die in diese Schraubaufnahmen einschraubbaren Schrauben sind mit Klemmbrücken versehen, deren abstehende Schenkel in die Nuten eingreifen, die der umlaufenden Rahmen des Moduls aufweist. Bei dieser Ausführungsform erfolgt das Einsetzen der Module mit dem erfindungsgemäßen Rahmen in einfacher Weise dadurch, dass mit den Schrauben die Klemmbrücken so angezogen werden, dass das Modul gegen die Halteprofile gedrückt wird. Auf diese Weise lassen sich mit einem Halteprofil Module verschiedener Stärke in einfacher Weise montieren. - In bevorzugter Ausführungsform sind das Rahmenprofil und das Halteprofil und ggf. auch Profile der Unterkonstruktion gezogene, rollgeformte oder gewalzte Aluminium-Profile. Beschreibung der Zeichnungen Das Wesen der Erfindung wird an Hand der Figuren 1 bis 8 beispielhaft näher erläutert; dabei zeigen:\n Fig. 01: Photovoltaikmodul (einzeln, Aufsicht); Fig. 02: Photovoltaikmodul (einzeln, Schnitt II-II); Fig. 03: Photovoltaikmodul auf Dachkonstruktion mit Unterhalterung; Fig. 04: Photovoltaikmodul mit Stützelement gestützt: Fig. 05: Photovoltaikmodul mit Halteprofil (Einzelheit); Fig. 06: Halteprofil mit Einsatz; Fig. 07: Photovoltaikmodul auf Dachkonstruktion; Fig. 08: Photovoltaikmodul (nach Fig. 6 - Ansicht VII-VII); Ausführungsbeispiele Das Photovoltaikmodul 1 ist (in dieser Darstellung) ein rechtwinkliges Gebilde mit einem von einer Glasscheibe 3 abgedeckten Laminat 2, das die Halbleiteranordnung enthält, die Lichtenergie in elektrische Energie umwandelt. Dieses Laminat 2 ist in einem Rahmen 10 angeordnet, der von vier in vorteilhafter Weise stranggepressten Rechteckhohlprofil 11 gebildet ist. In diesem Rahmen 10 ist das Laminat 2 mit der Dichtmasse 4 abgedichtet gehalten. Die inneren Wandungen dieser Rechteckhohlprofile 11 weisen eine Einnehmung 12 auf, in die Kabelhaltereinsätze 12.1 eingesetzt werden können. Rechtwinklig zur inneren Wandung ist das Rechteckhohlprofil 11 von einem Profilschenkel 13 geschlossen, wobei diese innere Wandung des Rechteckhohlprofils 11 über den Profilschenkel hinaus einen ersten, an das Hohlprofil angesetzten Schenkel 16 eines Z-Profils 15 bildet. Der parallel zum Profilschenkel liegende Mittelschenkel 17 bildet eine zur äußeren Seite hin geöffnete Tasche. Das Z-Profil 15 wird durch den freien Schenkel 18 vervollständigt, wobei die Außenseiten vom Mittelschenkel 17 und freiem Schenkel 18 den Auflagewinkel für das mit der Glasscheibe 3 abgedeckte Laminat 2 bildet. Zur Fixierung ist auf dem Auflagewinkel eine Dichtmasse 4 aufgetragen, in die das Laminat 2 mit der Abdeckplatte 3 so eingesetzt ist, dass seine Außenfläche bündig mit der oberen Kante des freien Schenkels 18 liegt, wobei die Dichtmasse 4 nicht über diese Ebene hinaus ragt. Den freien Schenkel 18 übergreifende und am Mittelschenkel 17 abgestützte Sicherungsklammern 18.1 stellen über den Rahmen verteilte Sicherungsmittel dar, die dann zur Wirkung kommen, wenn die Klebung - etwa durch außergewöhnliche Witterungsbedingungen oder Alterungen - versagen sollte. Die Photovoltaikmodule 1 werden auf einer Fassaden- oder Dachkonstruktion angeordnet, wobei in den Figuren 3 und 8 beispielhaft zwei Möglichkeiten dargestellt sind. Die Dachkonstruktion mit geneigter Dachfläche 5 - hier mit Dachsparren 6.1 und Dachlatten 6.2 auf denen die Dachpfannen 7 liegen - ist mit einer Unterkonstruktion zum Halten der Photovoltaikmodule versehen, Bei der Unterkonstruktion 20 erster Art ist ein L-Profil als unterer Dachwinkel 8.1 mit einem ein C-Profil bildenden oberen Dachwinkel 8,2 so verbunden, dass zum einen eine Höhenverstellbarkeit gegeben ist, die über eine Verzahnung fest einstellbar ist, und dass der Mittelschenkel des oberen Dachprofils 8.2 unter einer der Dachpfannen 7 liegend, die Dachdeckung durchdringt. Dabei sind deren Schenkel so abgewinkelt, dass der obere Dachwinkel 8.2 mit seinem Mittelschenkel im Wesentlichen parallel zu den Dachpfannen 7 liegt. An diesen oberen Dachwinkel 8.2 ist - wiederum höhenverstellbar und mittels Verzahnung fixierbar - ein Tragwinkel 9 angesetzt, an den das durchlaufende Tragprofil 21 aufgeschraubt. Dieses Tragprofil 21 ist als im Wesentlichen quadratisches Hohlprofil ausgebildet, deren Seitenwandungen 22 mit in Profilrichtung verlaufenden Nuten 22.1 versehen ist, die mit Gewindeaufnahmen so versehen sind, dass Befestigungssteine 23 zur Klemmbefestigung der Halteprofile 25 zum Halten der Rahmen 10 der Photovoltaikmodule 1 mittels Schrauben an diesen Tragprofilen fixierbar sind. Die Halteprofile 25 sind ebenfalls stranggepresste Hohlprofile mit Fußflansch 25.1. Die Fußflansche 25.1 sitzen auf den Tragprofilen 21 auf und werden mittels der Befestigungssteine 23 an diese angeklemmt. An dem Fußflansch 25.1 ist ein Haltesteg 26 angeformt, der wiederum ein versteifendes Hohlprofil 27 trägt. Das obere Ende dieses Hohlprofils 27 ist mit überstehenden Flanschschenkeln 28.1 und 28.2 versehen, von denen der Flanschschenkel 28.1 der längere und der Flanschschenkel 28.2 der kürzere ist. Die dem längeren Flanschschenkel 28.1 zugeordnete Seite des Hohlprofils 27 kann mit einer Einnehmung 27.1 versehen sein, in die bei Bedarf ein Stützeinsatz 39 passender Höhe eingefügt werden kann. Der Fußflansch 25.1 sowie das dem Fußflansch 25.1 zugeordnete Ende des Haltestegs sind so ausgebildet, dass ein Passeinsatz 29 angesetzt werden kann. Die nach außen weisende Seitenwandung 41 ist mit Ansätzen 42 gewünschter Höhe (wie in Figur 6 angedeutet) verlängert, so dass Photovoltaikmodule 1 auch unterschiedlicher Dicke abgestützt werden können. Zum Einsetzen der Photovoltaikmodule 1 werden diese gekippt angesetzt, so dass der längere, rechtwinklig abstehende Flanschschenkel 28.1 in die Tasche 14 des Rahmens eingreift. Dabei kann das Photovoltaikmodul 1 so tief über den Flanschschenkel 28.1 geführt werden, dass sein gegenüber liegender Rand am kürzeren rechtwinklig abstehenden Flanschschenkel 28.2 vorbei in die von den Halteprofilen 25 gebildete Öffnung gekippt werden kann. Dabei versteht es sich von selbst, dass bei dieser Art der Befestigung die Flanschschenkel so angeordnet werden, dass die kürzeren rechtwinklig abstehenden Flanschschenkel 28.2 in Bezug auf die Dachneigung höher liegend vorgesehen sind, als die längeren rechtwinklig abstehenden Flanschschenkel 28.1. Bei einer zweiten Befestigungsart - in den Figuren 7 und 8 ohne Dachkonstruktion dargestellt - sind die Photovoltaikmodule 1 mit ihren Rahmen 10 ohne zusätzliche Halteprofile 25 an den Tragprofilen 21 befestigt. Dazu sind auf dem Dach quer zur Dachneigung verlaufende Halteprofile 21 angeordnet, auf denen die Photovoltaikmodule 1 mit ihren Rahmen 10 aufliegen. Die rechtwinklig zu den Halteprofile 21 liegenden Schenkel der Rahmen 10 sind mit den Halteprofilen 21 über Klemmverbindungen verbunden und so an diesen fixiert. Dazu sind im Wesentlichen U-förmige Klemmbrücken 35 vorgesehen, die mit in die Halteprofile 21 einschraubbaren Klemmschrauben 36 an diesen fixiert sind. Die Klemmbrücken 36 weisen an ihren freien Enden abstehende Schenkel 37 auf, die in die Taschen 14 eingreifen und beim Anziehen der Klemmschraube 36 die Rahmen der Module 1 an die Halteprofile 21 ziehen und so klemmend fixieren. Dabei versteht es sich von selbst, dass bei randständigen Photovoltaikmodulen einseitige Klemmbrücken 35' zum Einsatz kommen. Diese sind statt in U-Form in Z-Form ausgebildet, so dass sie sich mit dem freien Schenkel auf dem Tragprofil 21 abstützen. Um insbesondere bei schwach geneigten Dachkonstruktionen unter Berücksichtigung von auftretenden Lasten wie Schnee- oder Windlast statisch hinreichend gesicherte Aufständerung erreichen zu können, ist eine zusätzliche Stützung vorgesehen. Dazu werden Im Bereich der Photovoltaikmodule 1 quer zur Dachneigung verlaufende Stützprofile 40 vorgesehen, die einen Ansatz 41 aufweisen, der mit Langloch versehen, seitlich am Tragprofil 21 verschraubt ist. Durch das Langloch ist die Einstellung so möglich, dass das Stützprofil 40 kraftschlüssig am Rahmen 10 der Photovoltaikmodule 1 anliegen und diese in der gewünschten Weise abstützen. Bezugszeichenliste \n 01: Photovoltaikmodul 02: Laminat 03: Glasabdeckung 04: Dichtung 05: Dachfläche 06.1: Dachsparren 06.2: Dachlatten 07; Dachpfannen 08.1: untere Dachwinkel 08.2 oberer Dachwinkel 09 Tragwinkel 10: Rahmen 11: Rechteckhohlprofil 12: C-Einehmung 12.1: Kabelhaltereinsatz 13: die taschenförmige Nut bildender Schenkel 14: Tasche 15: Z-Profil 15.1: Sicherungsklemme 16: erster (an das Hohlprofil angesetzter) Schenkel 17: Mittelschenkel 18: zweiter (freier) Schenkel 19: 20: Unterkonstruktion 1. Ausführungsform 21: Tragprofil 22: Seitenwandungen 22 22.1 Nuten 23: Befestigungssteine 24: 25: Halteprofil 25.1: Fußflansch 26: Haltesteg 27: Hohlprofil zur Aussteifung 28.1: längerer (rechtwinklig abstehender) Flanschschenkel 28.2: kürzerer (rechtwinklig abstehender) Flanschschenkel 29: Stützeinsatz 30: Unterkonstruktion 2. Ausführungsform 31: Halteprofil 32: Schraubaufnahme 33: Schraube 35: Klemmbrücke 36: Klemmschraube 37: abstehende Schenkel 38: 39: Passeinsatz 40: Stützelement (verstellbar) 41: Stützprofil 42: Ansatz (mit Langloch)","lang":"de","source":"EPO_FULLTEXT","data_format":"ORIGINAL"}},"description_lang":["de"],"has_description":true,"has_docdb":true,"has_inpadoc":true,"has_full_text":true,"biblio_lang":"de"},"jurisdiction":"EP","collections":[],"usersTags":[],"lensId":"140-665-022-368-408","publicationKey":"EP_2031661_A2","displayKey":"EP 2031661 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18) vorgesehen ist, mit einem hoch stehenden ersten Schenkel (16), einem sich daran anschließenden Mittelschenkel (17) und einem hoch stehenden, freien zweiten Schenkel (18), dessen Höhe unter Berücksichtigung der Dicke eines Dichtbandes (4) und der Dicke des Laminats (1) mit der dieses abdeckenden Glasplatte (3) entspricht, so dass das Laminat so auflegbar ist, dass die hoch stehenden freien Schenkel (18) höchstens mit der Oberseite des Glasscheibe (3) abschließen."],"number":1,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Photovoltaik-Module nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der hoch stehende erste Schenkel (16) die zum Inneren des Rahmens (10) gerichtete innere Wandung des Rechteck-Hohlprofils (11) fortsetzt."],"number":2,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Photovoltaik-Module nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das an das Rechteck-Hohlprofil (11) angesetzte Z-Profil (16, 17, 18) angeformt ist."],"number":3,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Photovoltaik-Module nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Randabdichtung des aufgesetzten Photovoltaik-Moduls (1) im Rahmen (10) eine unter- und auch seitlich eingelegte umlaufende Dichtschnur (4) vorgesehen ist."],"number":4,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Photovoltaik-Module nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die in den Rahmen (10) eingesetzten Photovoltaik-Module (1) mit Federklammern gesichert sind."],"number":5,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Photovoltaik-Module nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass von der dem Z-Profil (16, 17, 18) zugewandten Seitenwand des Rechteck-Hohlprofils (11) zusammen mit dem zugeordneten Mittelschenkel (16) des Z-Profils eine von dem hoch stehenden ersten Schenkel (16) des Z-Profils geschlossene, nutförmig umlaufende Tasche (14) des Rahmens (10) zur Aufnahme von Befestigungsmitteln gebildet ist."],"number":6,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Photovoltaik-Module nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die der Innenseite des Rahmens zugewandte Wandung des Rechteck-Hohlprofils eine Nut (12) aufweist, zur Aufnahme von Haltern für Kabel o. dgl."],"number":7,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Sonnenkollektoranlage mit in Reihen und Spalten angeordneten Photovoltaik-Modulen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine der Dachneigung angepasste Unterkonstruktion mit zumindest einigen im Maß der Längen der Photovoltaik-Module voneinander beabstandet angeordneten Tragprofilen (21), einem in Sparrenrichtung verlaufenden Tragprofil (21) auf denen im Wesentlichen T-förmige Halteprofile (25) so festgelegt sind, dass deren Haltestege (26) zwischen den Reihen der Photovoltaik-Module liegen, wobei deren kopfseitig angeordnete Flanschschenkel (28.1, 28.2) in die taschenförmige Nut (14) der umlaufenden Rahmen (10) der Photovoltaik-Module (1) eingreifen."],"number":8,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Sonnenkollektoranlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass quer zu den Tragprofilen (21) verlaufende Halteprofile (25) vorgesehen sind."],"number":9,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Sonnenkollektoranlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Flanschschenkel (28.1, 28.2) eine Gesamtlänge aufweisen, die kleiner ist, als die Gesamttiefe der einander gegenüberstehenden taschenförmigen Nuten (14), wobei vorzugsweise die Flanschschenkel (28.1, 28.2) eines jeden der Halteprofile (25) ungleich lang sind und so ein \"Einkippen\" der gerahmten Photovoltaik-Module (1) in die durch auf eine Unterkonstruktion aufgesetzten Halteprofils (25) gebildeten Halterungen ermöglichen."],"number":10,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Sonnenkollektoranlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Weite der taschenförmigen Nuten (14) so gehalten ist, dass die Flanschschenkel (28.1, 28.2) in diese mit leichtem Formschluss einführbar sind."],"number":11,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Sonnenkollektoranlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteprofile (31) Schraubaufnahmen (32) aufweisen, in die Schrauben (33) mit Klemmbrücken (35) einschraubbar sind, deren abstehende Schenkel (37) in die taschenförmige Nut (14) der umlaufenden Rahmen (10) der Photovoltaik-Module (1) eingreifen."],"number":12,"annotation":false,"title":false,"claim":true},{"lines":["Sonnenkollektoranlage nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass Rahmenprofil wie Tragprofil (21) oder Halteprofile (22) und ggf. auch Profile der Unterkonstruktion, sowie unterer und oberer Dachwinkel (8, 9) gezogene, rollgeformte oder gewalzte Aluminium-Profile 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